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Berlin: 19-jähriger muss für 20 Monate in die Türkei - Einigung mit Gericht

Der 19-jährige Aytac D. aus Neukölln kann aufatmen.

Der 19-jährige Aytac D. aus Neukölln kann aufatmen. Er wird zwar für 20 Monate aus Deutschland in die Türkei ausgewiesen. Danach will er jedoch wieder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und zu seiner Familie in Berlin zurückkehren. Für Aytac ist das die Chance zu einem Neubeginn. "Der Anlass für seine Ausweisung war eine Straftat vor rund fünf Jahren", sagte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts, Astrid Reisiger. Das Gericht einigte sich mit ihm am Donnerstag darauf, dass er die Klage gegen die Ausweisung fallen lässt und freiwillig ausreist.

Im September 1994 hatte Aytac in einer Drogerie Fotos stehlen wollen und den Detektiv mit einem Taschenmesser tödlich verletzt. Damals gehörte der 15-Jährige zur Sprayer-Szene. Die Bilder, auf denen er seine Graffitis verewigte, wollte er stehlen, damit ihn niemand als Sprayer erkennen würde. Das Berliner Landgericht verurteilte den Schüler wegen Körperverletzung mit Todesfolge und wegen Diebstahls zu einer Jugendstrafe von drei Jahren Haft. Im September 1996 kam er nach zwei Jahren auf Bewährung frei. Aytac lebt zurzeit ohne Genehmigung in Berlin, ist arbeitslos und bekommt Sozialhilfe. "Ich wohne mit meiner Mutter und meinem jüngeren Bruder zusammen", berichtete der 19-Jährige. Auch seine Mutter hat keine Arbeit. Schon kurz nach der Geburt kam Aytac mit seinen Eltern und zwei Brüdern nach Deutschland. Sein Vater starb 1991. Laut einem psychologischen Gutachten hat ihn der Tod des Vaters aus der Bahn geworfen.

Die Strafe hat der 19-Jährige zwar verbüßt, sie gilt aber noch immer als Voraussetzung für die Ausweisung. Die Ausländerbehörde des Landeseinwohneramts hatte ihn wegen der gefährlichen Gewaltbereitschaft und zur Abschreckung anderer Ausländer von vergleichbaren Straftaten ausgewiesen. "Nach unserer Auffasung ist eine besonders schwere Straftat gegeben", sagte der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht, Fritz Kiechle. Die Ausweisung ist aber nicht zwingend, erklärte er: "Das liegt im Ermessen der Behörde." Sie muss auch berücksichtigen, wie lange jemand hier in Deutschland gelebt hat, welche der Angehörigen hier wohnen und welche Folgen eine Ausweisung für die Verwandten haben würde.

"Was soll ich in der Türkei?", fragt sich Aytac, der kaum noch Türkisch spricht. Seine ganze Familie wohne in Deutschland. Nun soll der junge Mann zum türkischen Militärdienst einberufen werden, der 18 Monate dauert. Wenn er nach 20 Monaten zurückkommen will, muss er nach Angaben der Ausländerbehörde zuerst einen Arbeitsplatz haben, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Erst dann kann Aytac den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Einen Rechtsanspruch hat er nicht. Aber die Straftat spielt nach dieser Zeit keine Rolle mehr. "Nun wissen wir doch wenigstens, wie es weiter geht", meinte sein Anwalt Hans-Georg Odenthal nach der Verhandlung zu Aytac.

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