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Berlin: 19. November 1981

Vor 25 Jahren durfte die „taz“ nicht noch mal zum Mietboykott aufrufen

Auf den Widerspruch der linken „Tageszeitung“ hin hob gestern das Landgericht eine von der Wohnungsbaugesellschaft „Neue Heimat“ erwirkte einstweilige Verfügung auf. Mit der Verfügung war der Zeitung aufgegeben worden, einen Aufruf zum Mietboykott nicht zu wiederholen. Am 24. September hatte die Zeitung eine Anzeige veröffentlicht, in der die Mieter aufgefordert wurden, „aus Protest gegen die Wohnungspolitik der Neuen Heimat und angesichts der geräumten und verwüsteten Häuser“ eine Monatsmiete auf ein Sperrkonto zu überweisen und damit ihre Wohnungen „für einen Monat für besetzt“ zu erklären. Dem Aufruf war keiner der Mieter der „Neuen Heimat“ gefolgt.

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