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Berlin: 21. September 1979

Vor 25 Jahren berichteten wir über den Zwang zur Modernisierung

Für das Haus in der KaiserFriedrich- Straße Nr. 54a am Stuttgarter Platz, das nach Auskunft des Bezirksamtes Charlottenburg dem Hausbesitzer Kaußen gehört, soll vom Bezirksamt eine Modernisierung beziehungsweise Instandhaltung angeordnet werden. Das beschloß die Charlottenburger Bezirksverordnetenversammlung. Sie forderte das Bezirksamt auf, ein so genanntes Modernisierungs- und Instandhaltungsgebot zu erlassen, wie es im Bundesbaugesetz vorgesehen ist.

Darin heißt es, daß ein Modernisierungs- beziehungsweise ein Instandsetzungsgebot angeordnet werden kann, wenn eine bauliche Anlage „nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit Mißstände oder Mängel“ aufweise, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich sei. Der Eigentümer ist demnach zur Beseitigung der Mißstände und zur Behebung der Mängel verpflichtet.

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