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Berlin: 22. März 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Umweltsünden sollen in Berlin demnächst auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen geahndet werden. Der jetzt vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf regelt die Pflicht zur Beseitigung von Abfällen, den Abtransport und den „Anschluß und Benutzerzwang“ (alle Abfälle müssen zur Abholung durch die Stadtreinigung bereitgestellt werden).

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

Umweltsünden sollen in Berlin demnächst auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen geahndet werden. Der jetzt vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf regelt die Pflicht zur Beseitigung von Abfällen, den Abtransport und den „Anschluß und Benutzerzwang“ (alle Abfälle müssen zur Abholung durch die Stadtreinigung bereitgestellt werden). Das neue Straßenreinigungsgesetz legt u.a. fest, daß Tierhalter dafür zu sorgen haben, „daß ihre Tiere die Gehwege nicht verunreinigen“. Macht der Vierbeiner dennoch ein Häufchen, so muß der Besitzer „die Folgen seines Verstoßes unverzüglich beseitigen“. Geschieht dies nicht, „so kann die zuständige Behörde die Beseitigung auf seine Kosten vornehmen lassen“.

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