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Berlin: 23. August 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir über Auflagen für das ADACMotorradrennen. BERLINER CHRONIK Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Umweltschutz hat das „Internationale ADAC-Rennen für Motorräder“ am 23.

Vor 25 Jahren berichteten wir über Auflagen für das ADACMotorradrennen.

BERLINER CHRONIK

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Umweltschutz hat das „Internationale ADAC-Rennen für Motorräder“ am 23. und 24. September auf der Avus genehmigt. Die Ausnahmegenehmigung sei erteilt worden, weil es sich dabei um ein Ereignis von hoher Bedeutung für Berlin handele. Allerdings sind dem Veranstalter von der Senatsverwaltung verschiedene Auflagen gemacht worden. Es muß an beiden Tagen eine durchgehende zweistündige Mittagspause eingehalten werden. Lautsprecherdurchsagen sind nur gestattet, wenn sie für den sportlichen Ablauf der Veranstaltung erforderlich sind.

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