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Berlin: 23. Juli 1980

Vor 25 Jahren wurde die Situation junger Ausländer verbessert

Die Regelung für die Ausweisung junger Ausländer ist jetzt eingeschränkt worden. Die Inanspruchnahme von Jugendhilfe ist generell kein Grund mehr für eine Ausweisung. Allerdings kann ausländischen Eltern die Aufenthaltserlaubnis versagt oder zeitlich beschränkt werden, wenn sie ihre Kinder nach Berlin nachkommen lassen, um sie hier in ein Heim zu geben. Auch junge Ausländer, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können in Zukunft nur noch dann ausgewiesen werden, wenn sie bisher ihren LebensMittelpunkt nicht in Deutschland hatten oder wenn ihre Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch mehrfache Verurteilungen ziehen künftig nicht notwendigerweise eine Ausweisung nach sich. Allerdings werden weiterhin ausländische Rauschgifthändler, die selbst nicht süchtig sind und Angehörige krimineller Vereinigungen ausnahmslos ausgewiesen.

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