zum Hauptinhalt

Berlin: 24. Juni 1981

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Schweigepflicht von Rotkreuzhelfern

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat darauf hingewiesen, daß bei den Demonstrationen und Straßenkrawallen der letzten Zeit die gesetzliche Schweigepflicht und der Datenschutz von Patienten gewahrt worden sei. Hilfe werde unter strenger Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen geleistet. Personaldaten würden mit der Polizei nicht automatisch getauscht; nur bei konkreten Ermittlungsverfahren müßten persönliche Daten von Verletzten der Polizei mitgeteilt werden. In der Vergangenheit hatten verletzte Demonstranten die medizinische Versorgung aus Furcht, ihre Personalien würden an die Polizei weitergegeben, abgelehnt. Das Rote Kreuz sei kein verlängerter Arm der Behörde, betonte ein Sprecher.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false