Berlin: 25. September 1977
Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Mehrere Schulen gelten ab Oktober in Bedarfsfällen als sogenannte Hilfskrankenhäuser. Wenn unvorhergesehen hoher Bettenbedarf entsteht und die Kapazität der Krankenhäuser nicht mehr ausreicht, können die Schulen für Patienten, die nicht operativ behandelt werden müssen, als Krankenhäuser für je 350 Betten hergerichtet werden.
Vor 25 Jahren berichteten wir:
BERLINER CHRONIK
Mehrere Schulen gelten ab Oktober in Bedarfsfällen als sogenannte Hilfskrankenhäuser. Wenn unvorhergesehen hoher Bettenbedarf entsteht und die Kapazität der Krankenhäuser nicht mehr ausreicht, können die Schulen für Patienten, die nicht operativ behandelt werden müssen, als Krankenhäuser für je 350 Betten hergerichtet werden. Die Schulen verfügen über Notstromaggregate, Wasservorratsbehälter mit einem Fassungsvermögen von 50 Kubikmetern oder einer Wassergewinnungsanlage, zusätzlichen Fernsprechanschlüssen zum Stammkrankenhaus sowie einer Schwesternrufanlage. Die Ausstattung wird in drei Notbettenlagern aufbewahrt und ständig gewartet. Tritt ein Notfall ein, müssen die Krankenhausbetriebe fünf Prozent ihres Personals für diese Hilfseinrichtungen zur Verfügung stellen.
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