Berlin: 29. Oktober 1977
Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK Das Oberverwaltungsgericht hat gegen den Besitzer eines bissigen Schimpansen Ersatzzwangshaft bis zu drei Tagen angeordnet. Das Gericht sah diese Maßnahme als erforderlich an, damit der Mann den Affen in der Öffentlichkeit künftig an eine reißsichere Leine nimmt.
Vor 25 Jahren berichteten wir:
BERLINER CHRONIK
Das Oberverwaltungsgericht hat gegen den Besitzer eines bissigen Schimpansen Ersatzzwangshaft bis zu drei Tagen angeordnet. Das Gericht sah diese Maßnahme als erforderlich an, damit der Mann den Affen in der Öffentlichkeit künftig an eine reißsichere Leine nimmt. Das Tier hatte in der letzten Zeit in fünf Fällen Menschen gebissen. Seine Feindseligkeit stellte der sechs Jahre alte Affe gestern jedoch erneut unter Beweis: In Abwesenheit seines Halters öffnete der Affe vermutlich das Oberlichtfenster der Wilmersdorfer Wohnung und kletterte an der Regenrinne des Hauses herunter. Auf der Straße wurde das Tier handgreiflich. Es biß einen Passanten in die Hand, fügte einer Frau Kratzwunden an den Beinen zu und schlug ihr schließlich in den Magen. Bevor ein Funkstreifenwagen einen Tierarzt aus dem Zoo herbeiholen konnte, zerschlug der Schimpanse noch eine Scheibe. Der Arzt betäubte das Tier schließlich.
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