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Berlin: 3. Januar 1980

Vor 25 Jahren berichteten wir über West-Berliner Unterlagen in Ost-Berlin

Der Senat hat sich entschlossen, von OstBerlin nicht mehr weiter die Herausgabe von Personenstandsbüchern West-Berliner Standesämter zu verlangen. Dieser Entschluß wurde im Einvernehmen mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung getroffen. In Ost-Berlin lagern die Verzeichnisse der Berliner Standesämter der Jahrgänge 1874 bis 1943, teilweise auch aus dem Jahr 1944. Sie waren während des Krieges in die Tschechoslowakei ausgelagert worden und 1951 nach Ost-Berlin gebracht worden. Wie der Senat mitteilte, hat er sich in den Jahren 1952 und 1963 vergeblich bemüht, die Personenstandsbücher von Ost-Berlin zurückzuerhalten. Nach Inkrafttreten des Viermächteabkommens und des Grundlagenvertrages mit der DDR sei erwogen worden, die Frage der Rückerlangung der Register erneut aufzugreifen. Da die Register aber nicht fortgeschrieben worden seien, hätten sie inzwischen erheblich an Wert und praktischer Bedeutung verloren, so daß bereits Ende 1978 der Entschluß gefaßt worden sei, endgültig auf sie zu verzichten. In den Personenstandsbüchern werden bei den Standesämtern alle Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle sowie der jeweilige Familienstand beurkundet.

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