zum Hauptinhalt

Berlin: 30 000 Berliner für städtisches Stromnetz

Volksbegehren-Bündnis meldet ersten Erfolg.

Immer mehr Berliner Initiativen nutzen die Möglichkeit, sich mit Bürger- oder Volksbegehren auf Bezirks- oder Landesebene gegen Entscheidungen der Politik zu wehren. Offiziell laufen in Berlin vier Verfahren für ein Volksbegehren. Doch gaben die studentischen Initiatoren eines Volksbegehrens für die freie Zulassung zum Masterstudium schon im April mangels ausreichender Unterschriften auf.

BERLINER ENERGIETISCH

Im Bündnis zum Energietisch sind rund 30 Initiativen versammelt. Anfang März startete der Energietisch mit der Sammlung von 20 000 Unterschriften, die für den Antrag auf ein Volksbegehren notwendig sind. Die Initiatoren setzen sich für die Gründung kommunaler Stadtwerke und den Aufbau einer Netzgesellschaft ein, die das rund 36 000 Kilometer lange Berliner Stromnetz, das bisher vom privaten Energieversorger Vattenfall betrieben wird, übernehmen soll. Der Konzessionsvertrag läuft Ende 2014 aus. Ein Gesetzentwurf, der das sicherstellt, soll in einem Volksentscheid zur Abstimmung gestellt werden. Schon vor Ablauf der sechsmonatigen Frist hat das Bündnis 30 000 Unterschriften gesammelt, die am Dienstag der Innenverwaltung übergeben werden. Die Verwaltung prüft die Unterschriften auf deren Gültigkeit und das Ziel des Begehrens auf Zulässigkeit. Das dürfte juristisch aber kein Problem sein. Bis Ende August hat der Senat Zeit, sich mit dem Volksbegehren auseinanderzusetzen. Grüne und Linke unterstützen das Volksbegehren. Auch die SPD hat sich auf ihrem letzten Parteitag für die Unterstützung des Energietisches ausgesprochen. Sollte der Senat die Ziele des Volksbegehrens ablehnen, will die Initiative im Februar mit der zweiten Stufe des Volksbegehrens starten. Innerhalb von vier Monaten müssen dann 173 000 Unterschriften gesammelt werden. Dann könnte es zum Volksentscheid kommen. Stefan Taschner, Kampagnenleiter des Energietisches, könnte sich vorstellen, den Volksentscheid mit der Bundestagswahl im Herbst 2013 zu verbinden.

S-BAHN

Der S-Bahn-Tisch , zu dem sich mehrere Initiativen zusammengeschlossen haben, will eine Privatisierung der S-Bahn verhindern, wenn der Verkehrsvertrag im Jahr 2017 mit der Deutschen Bahn ausläuft. Zudem fordern die Initiatoren eine deutliche Aufstockung der Zahl der Züge, Aufsichtspersonal auf jedem S-Bahnhof und zehn Stunden lang geöffnete Schalter auf jedem Umsteigebahnhof innerhalb des Stadtgebiets. Ferner verlangen sie eine Offenlegung der Verkehrsverträge. Im Dezember reichte die Initiative bereits mehr als 31 000 Unterschriften ein. Am 7. Februar erklärte der Senat das Volksbegehren für unzulässig. Zwar teile man grundsätzlich das Anliegen der Initiatoren, die Leistungsfähigkeit der S-Bahn zu verbessern. Das initiierte Volksbegehren sei aber ungeeignet, hieß es in der Stellungnahme des Senats. Viele Maßnahmen seien praktisch nicht umsetzbar, wie die Forderung, auf jedem S-Bahnhof Aufsichtspersonal zu stationieren und innerhalb des Stadtgebiets an jedem Umsteigebahnhof einen Schalter einzurichten, der zehn Stunden geöffnet hat. Der Senat lässt derzeit durch den Berliner Verfassungsgerichtshof prüfen, ob das Verfahren überhaupt zulässig ist.

NACHTFLUGVERBOT

Sowohl in Brandenburg als auch in Berlin starteten Anfang Juni Volksbegehren für ein Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr am Großflughafen BER. Die Berliner Initiatoren haben in der zweiten Stufe des Volksbegehrens vier Monate Zeit, um rund 173 000 Unterschriften zu sammeln. In Brandenburg müssen sich innerhalb von sechs Monaten 80 000 Menschen in Listen eintragen, die derzeit auf den Ämtern ausliegen. Sabine Beikler

Meinung, Seite 8

Sabine Beikler

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false