Berlin: 30. Oktober 1978
Vor 25 Jahren berichteten wir über Konditionstraining für Polizeibeamte BERLINER CHRONIK Von morgen an gilt für die Berliner Polizei eine neue Dienstanweisung für den Sport. Danach wird in Ergänzung zu der bisherigen Regelung ein Pflichtdienstsport für den sogenannten Vollzugsdienst eingeführt.
Vor 25 Jahren berichteten wir über Konditionstraining für Polizeibeamte
BERLINER CHRONIK
Von morgen an gilt für die Berliner Polizei eine neue Dienstanweisung für den Sport. Danach wird in Ergänzung zu der bisherigen Regelung ein Pflichtdienstsport für den sogenannten Vollzugsdienst eingeführt. Das heißt, alle Beamten bis zum Alter von 60 Jahren (früher 45) müssen im Jahr ein Training von je fünf Doppelstunden in der Selbstverteidigung sowie im Schwimmen und Retten absolvieren. Im Rahmen des konditionsfördernden Sportes sollen die Beamten des Vollzugsdienstes mindestens einmal im Monat Sport treiben. Die neue Regelung, die Berlin bundesweit zuerst einführt, verpflichtet auch weibliche Mitarbeiter zum Dienstsport.
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