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Berlin: 4. Dezember 1978

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Verpachtung Berliner Kantinen BERLINER CHRONIK Die Entscheidung des Senats, die Kantinen der Eigenbetriebe nicht zu verpachten – entgegen einer Empfehlung des Rechnungshofes und entgegen einer noch im Frühjahr auch von SPD und FDP vertretenen Position – wurde offenbar wesentlich bestimmt durch die Befürchtung, es könne in den Betrieben Unruhe geben. Dem Beschluß, den der Senat auf seiner letzten Sitzung faßte, liegt ein Bericht von Finanzsenator Riebschläger zu Grunde, der verschiedene Betriebsformen für die Bewirtschaftung der Kantinen „in erster Linie unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten untersucht und beurteilt“.

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Verpachtung Berliner Kantinen

BERLINER CHRONIK

Die Entscheidung des Senats, die Kantinen der Eigenbetriebe nicht zu verpachten – entgegen einer Empfehlung des Rechnungshofes und entgegen einer noch im Frühjahr auch von SPD und FDP vertretenen Position – wurde offenbar wesentlich bestimmt durch die Befürchtung, es könne in den Betrieben Unruhe geben. Dem Beschluß, den der Senat auf seiner letzten Sitzung faßte, liegt ein Bericht von Finanzsenator Riebschläger zu Grunde, der verschiedene Betriebsformen für die Bewirtschaftung der Kantinen „in erster Linie unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten untersucht und beurteilt“. Obwohl in der Vorlage festgestellt wird, daß bei einer Verpachtung die jährlichen Verluste der Kantinen auf 1,7 Millionen Mark gesenkt werden könnten, folgert der Senat, daß die Nachteile einer Verpachtung gravierender seien als die Einsparungen. Es bleibt damit bei der jetzt praktizierten Selbstbewirtschaftung.

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