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Berlin: 4. Oktober 1978

Vor 25 Jahren bekamen DDRArbeiter drei Urlaubstage mehr pro Jahr BERLINER CHRONIK Vom 1. Januar 1979 an erhalten die Werktätigen in der DDR insgesamt 18 Tage Grundurlaub, das sind drei Tage mehr als vorher.

Vor 25 Jahren bekamen DDRArbeiter drei Urlaubstage mehr pro Jahr

BERLINER CHRONIK

Vom 1. Januar 1979 an erhalten die Werktätigen in der DDR insgesamt 18 Tage Grundurlaub, das sind drei Tage mehr als vorher. Diese Verordnung betrifft 6 660 000 Berufstätige. Darüber hinaus erhalten etwa 940 000 Werktätige differenziert drei bis sechs Arbeitstage zusätzlichen Erholungsurlaub für Schichtarbeit oder körperliche Versehrtheit. Eine besondere Regelung gilt für „Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus“, die Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub von 27 Tagen haben. Mit der neuen Verordnung wird gleichzeitig der arbeitsfreie Sonnabend nicht mehr als Urlaubstag gerechnet. In einer Kommentierung der neuen Regelung heißt es, daß durch den vermehrten Urlaub eine Verminderung des Arbeitszeitfonds im volkswirtschaftlichen Durchschnitt von 1,45 Prozent eintrete, was dem Arbeitsvermögen von rund 106 000 Werktätigen entspräche. Dies stelle an alle Betriebe sowie an jeden Werktätigen „neue, höhere Anforderungen bei der umfassenden sozialistischen Rationalisierung“.

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