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Berlin: 41-Jähriger Unterschriftensammler wegen Wahlfälschung verurteilt

Mit Angaben von Verstorbenen hat ein Mann versucht, Unterschriften für die Wahlzulassung einer politischen Partei zu sammeln. Das Amtsgericht verurteilte den 41-Jährigen deshalb am Mittwoch zu sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit wegen versuchter Wahlfälschung.

Mit Angaben von Verstorbenen hat ein Mann versucht, Unterschriften für die Wahlzulassung einer politischen Partei zu sammeln. Das Amtsgericht verurteilte den 41-Jährigen deshalb am Mittwoch zu sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit wegen versuchter Wahlfälschung. Der Angeklagte hatte im Sommer 1998 mit illegal beschafften Daten, unter anderem auch von verstorbenen Berlinern, eine Unterschriftenaktion zur Bundestagswahl für die "Initiative Pro- D-Mark - neue Liberale Partei" unterstützt.

Zur Arbeitserleichterung hatte sich der seinerzeit als Lüftungsmonteur in einem Neuköllner Krankenhaus beschäftigte Mann über eine Verwaltungsangestellte Zugang zur Patientenkartei verschafft. Rund 100 nichts ahnende Personen lieferten so ihre Daten. Weil eine Reihe früherer Patienten bereits verstorben war, als der Angeklagte die Listen fälschte, kam ihm das Landeseinwohneramt bei Überprüfung der Personalien auf die Spur.

Die von dem Millionär und Börsenmakler Bolko Hoffmann gegründete Partei erlitt keinen Schaden. Die für den Bundestagswahlkampf erforderlichen 2 000 Unterschriften erzielte die Initiative, die die Einführung des Euro vertagen wollte, auch legal.

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