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Berlin: 49-Jähriger gestand hinter verschlossenen Türen, eine Frau 47 Tage lang gefoltert zu haben

Sie konnten die Hälse recken wie sie wollten, vom Angeklagten sahen die Zuschauer dennoch so gut wie nichts. Nur den Rücken eines ziemlich kleinen Mannes, der mit Gurten angeschnallt im Rollstuhl saß.

Sie konnten die Hälse recken wie sie wollten, vom Angeklagten sahen die Zuschauer dennoch so gut wie nichts. Nur den Rücken eines ziemlich kleinen Mannes, der mit Gurten angeschnallt im Rollstuhl saß. Dieter H. lauschte zunächst schweigend den Worten der Richterin, erst als das Publikum des Saales verwiesen wurde, sprach er über die 47 Tage, an denen er die Modedesignerin Sylke R. immer wieder vergewaltigt, gefoltert und gedemütigt hatte.

Nur wenige Stunden später verurteilte das Berliner Landgericht den Bauhelfer zu zehn Jahren Haft. Die 11. Große Strafkammer ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Ein Gutachter hatte auf Grund schwerer seelischer Abartigkeiten eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt. Dieter H. hatte die 34-Jährige am 14. Februar in der Nähe des S-Bahnhofes Altglienicke gekidnappt und in einem extra ausgebauten Folterkeller in seinem Haus misshandelt. Um den Willen der jungen Frau zu brechen, drohte er, sie und ihre Familie töten zu lassen. Die Qualen des Opfers waren am 2. April beendet, nachdem der Bauhelfer mit seinem Wagen in ein Betonmisch-Fahrzeug gerast war. Während Dieter H. im Krankenhaus lag, kümmerten sich Verwandte um das Haus und fanden die Frau. Anschließend legte der Verletzte bei der Polizei ein umfassendes Geständnis ab. Weil der Angeklagte diese Ausführungen am Mittwoch im Gerichtssaal wiederholte, konnten die Richter auf eine Aussage des Opfers verzichten. Sylke R. erwartet in diesen Tagen die Geburt ihres Kindes. Kurz bevor sie in die Fänge des 49-Jährigen geriet, war sie schwanger geworden. In einem Brief hatte sich Dieter H. jetzt bei seinem Opfer entschuldigt.

Zwei Tage zuvor hatte der Angeklagte versucht, sich in der Untersuchungshaft die Pulsadern aufzuschneiden. "Es war ein ernst zu nehmender Suizidversuch", sagte die Vorsitzende. Schon 1971 hatte Dieter H. als "Schrecken von Rahnsdorf" für Schlagzeilen gesorgt, als er in Ost-Berlin nachweislich elf Mädchen und Frauen vergewaltigte. Das DDR-Gericht verurteilte den Angeklagten damals zu zehn Jahren Gefängnis. 1984 hatte man ihn nach einer weiteren Gewalttat in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Ein Jahr später wurde er mit guter Sozialprognose entlassen.

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