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Berlin: 5. April 1978

Vor 25 Jahren konnten klamme Straftäter Geldstrafen abarbeiten statt absitzen BERLINER CHRONIK Justizsenator Baumann rechnet damit, daß bereits vom Sommer an zu Geldstrafen verurteilte Bürger auf Antrag ihre Strafen abarbeiten können, wenn die notwendige Summe nicht aufgebracht werden kann. Bisher mußten die Täter in solchen Fällen die Strafe „absitzen“.

Vor 25 Jahren konnten klamme Straftäter Geldstrafen abarbeiten statt absitzen

BERLINER CHRONIK

Justizsenator Baumann rechnet damit, daß bereits vom Sommer an zu Geldstrafen verurteilte Bürger auf Antrag ihre Strafen abarbeiten können, wenn die notwendige Summe nicht aufgebracht werden kann. Bisher mußten die Täter in solchen Fällen die Strafe „absitzen“. Eine entsprechende Verordnung des Justizsenators wurde gestern vom Senat beschlossen. Die Verordnung über die „Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen“ wird voraussichtlich im Mai verkündet. Senatssprecher Sötje sagte dazu, die Verordnung sei besonders in vier Punkten wichtig. Einmal würden dadurch viele kurzfristige Freiheitsstrafen vermieden. Außerdem widerspreche das „Absitzen“ statt zu zahlen dem Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Daneben sei es bedenklich, daß Verurteilte aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen würden, wenn sie zu kurzen Freiheitsstrafen einsäßen. Schließlich werde ein beträchtlicher Entlastungseffekt erzielt, da zur Zeit jährlich etwa 2000 Ersatzfreiheitsstrafen in Berliner Haftanstalten abgeleistet werden.

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