zum Hauptinhalt

Berlin: 6. April 1979

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Betreuung erwachsener Analphabeten: BERLINER CHRONIK In einem ehemaligen Kreuzberger Laden werden zur Zeit rund hundert erwachsene Analphabeten (über 16 Jahre) unterrichtet und psychologisch betreut; sie konnten bisher im großen und ganzen weder lesen noch schreiben. Der Berliner Arbeitskreis Orientierungs- und Bildungshilfe, der sich um sie kümmert, fürchtet, die Arbeit nicht mehr fortführen zu können.

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Betreuung erwachsener Analphabeten:

BERLINER CHRONIK

In einem ehemaligen Kreuzberger Laden werden zur Zeit rund hundert erwachsene Analphabeten (über 16 Jahre) unterrichtet und psychologisch betreut; sie konnten bisher im großen und ganzen weder lesen noch schreiben. Der Berliner Arbeitskreis Orientierungs- und Bildungshilfe, der sich um sie kümmert, fürchtet, die Arbeit nicht mehr fortführen zu können. Anlaß der Befürchtung sei ein Rundschreiben des Senators für Arbeit und Soziales an die Berliner Bezirksämter. Darin wird die Rechtmäßigkeit der finanziellen Unterstützung angezweifelt, die eine Reihe der vom Arbeitskreis betreuten Analphabeten bisher nach dem Bundessozialhilfegesetz erhielten; zuständig für dieses Problem sei der Schulsenator im Bereich Erwachsenenbildung. Analphabetismus allein stelle keine Behinderung nach dem Bundessozialhilfegesetz dar. Der Arbeitskreis wandte sich gegen diese Interpretation. Gerade die schwerste Stufe des Analphabetismus – mit einer fast totalen Unfähigkeit zum Lesen und Schreiben – führe zu größten seelischen Behinderungen. Damit sei auch die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung nach dem Bundessozialhilfegesetz durch die Sozialämter erfüllt, wurde betont. Bei einer Verlagerung der Förderungskompetenz auf den Schulsenator befürchtet der Arbeitskreis eine Gefährdung seines Modells.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false