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Berlin: 7. November 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir: BERLINER CHRONIK KraftfahrzeugKennzeichen sollen in Berlin von den Schilderherstellern nur noch bei Vorlage eines Berechtigungsscheines ausgegeben werden. Bisher war es möglich, bei den 15 Schilderherstellern Auto-Kennzeichen mit der eingeprägten Nummer ohne Kontrolle zu bekommen.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

BERLINER CHRONIK

KraftfahrzeugKennzeichen sollen in Berlin von den Schilderherstellern nur noch bei Vorlage eines Berechtigungsscheines ausgegeben werden. Bisher war es möglich, bei den 15 Schilderherstellern Auto-Kennzeichen mit der eingeprägten Nummer ohne Kontrolle zu bekommen. Keiner fragte, wofür die Schilder gebraucht werden und ob man tatsächlich berechtigt sei, die Schilder zu kaufen. Mit dem Berechtigungsschein, dem zunächst noch jede Rechtsgrundlage fehlt, soll das nun anders werden. Mit dem Ausfüllen des Zulassungsantrages wird künftig in einen Berechtigungsschein in dreifacher Ausfertigung auch das polizeiliche Kennzeichen des Wagens eingetragen. Das Original behält die Zulassungsstelle, der Schilderhersteller trägt Anschrift und Personalausweisnummer des Käufers in die Kopien ein und behält eine davon. Mit der dritten muß der Käufer erneut zur Zulassungsstelle, die mit der Aushändigung des Kraftfahrzeugscheines auch dieses Formular behält. Die Regelung ist ein Vorgriff auf eine kommende bundesweite Gesetzesregelung. Terroristen und anderen Kriminellen soll damit der bisher unkontrollierte Erwerb von Autokennzeichen erschwert werden.

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