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Berlin: 70 Verfahren, 15 Vorstrafen: 21-Jähriger erneut vor Gericht

Die Jugendrichter gaben Maher W. wieder und wieder eine Chance.

Die Jugendrichter gaben Maher W. wieder und wieder eine Chance. Auch nachdem sie ihn zu drei Jahren Gefängnis verurteilt hatten, entließen sie ihn im Februar letzten Jahres zunächst wieder in die Freiheit. Doch nur wenige Tage später soll der als Intensivtäter eingestufte 21Jährige wieder zugeschlagen haben. Seit gestern muss sich Maher W. wegen gefährlicher Körperverletzung, Hehlerei und Diebstahl vor dem Berliner Landgericht verantworten. Damit hat er es laut Staatsanwaltschaft seit seinem 14. Lebensjahr bereits auf über 70 Verfahren und 15 Verurteilungen gebracht.

Der im Libanon geborene Angeklagte soll bei einer Massenschlägerei vor der Diskothek „Lighthouse“ in Wedding einen 27-jährigen Araber mit einem Messer schwer verletzt haben. Außerdem geht es um ein gestohlenes Handy, das man bei W. fand. Der Intensivtäter aber beteuerte gestern seine Unschuld. Zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen verschiedener Nationalitäten sei er nicht mehr an Ort und Stelle gewesen. Und das Handy habe er einem älteren Mann abgekauft. Der verletzte Araber dagegen identifizierte W. als Messerstecher.

Intensivtäter wie Maher werden in einer Liste der Staatsanwaltschaft geführt. Der Stand Ende Dezember 2004: 265 Personen. Es handelt sich um 48 Erwachsene, 84 Heranwachsende, 129 Jugendliche und vier Kinder. Davon haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft 78 Prozent einen so genannten Migrationshintergrund. Als jüngster Intensivtäter wird derzeit ein Elfjähriger geführt. Der Junge aus einer arabischen Großfamilie soll seine „Karriere“ als Siebenjähriger begonnen und vor zwei Jahren unter anderem einen bewaffneten Raubüberfall begangen haben. Der Prozess gegen Maher W. wird am Dienstag fortgesetzt. K. G.

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