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Damit sich das Dilemma nicht wiederholt, hat die Wirtschaftsverwaltung einen Plan skizziert.

© Patrick Seeger/dpa

Ab jetzt mit Mindestlohn: Lösung für zukünftige Landesaufträge gefunden

Künftig will man nicht mehr auf den guten Willen der Schulcaterer angewiesen sein. In Ausschreibungen soll dann der Mindestlohn von 12,50 Euro gelten.

Das Dilemma um die Vergabe des Schulessens wird sich wohl nicht mehr lösen lassen. Immerhin für künftige Ausschreibungen des Landes Berlin zeichnet sich nun eine Lösung ab. Sie soll ermöglichen, dass der vom Senat beschlossene – aber noch nicht im Parlament verabschiedete – Mindestlohn von 12,50 Euro für künftige Ausschreibungen gilt, auch bevor das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Zuvor hatte Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) angekündigt, Ausschreibungen zurückzuhalten, um nicht den Fehler der Bildungsverwaltung zu wiederholen. Die hatte das Mindestlohnthema in ihren Ausschreibungen nicht berücksichtigt und muss bei der Bezahlung nun auf den guten Willen der Schulcaterer hoffen. Einen ähnlich peinlichen Vorgang will man im Senat künftig vermeiden.

In einem Papier der Senatsverwaltung für Wirtschaft, das dem Tagesspiegel vorliegt, wird nun eine Lösung skizziert, die den Übergang bis zur Verabschiedung des Mindestlohns im Abgeordnetenhaus regelt. Der soll „frühstens im 2. Quartal 2020“ beschlossen werden, heißt es darin. Die Wirtschaftsverwaltung werde künftig zwei zusätzliche Formulare und ein Kalkulationsblatt zur Verfügung stellen.

Die Bieter müssten die Formulare unterzeichnen, um den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag zu erhalten. Die Formulare regeln die Mindestentlohnung und enthalten einen Passus zur „Vergütungsanpassung aufgrund Mindestentgeltänderung“. Verwaltungsdeutsch für: Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Parlament den Mindestlohn verabschiedet hat, müssen die Vertragspartner ihren Lohn auf 12,50 Euro anpassen.

Nur für bestimmte Ausschreibungen

Die Wirtschaftsverwaltung empfiehlt die Lösung – aus Gründen der Rechtssicherheit – nur für bestimmte Ausschreibungen. Etwa solche, bei denen die Laufzeit mehr als 24 Monaten betrage und ein „signifikanter Anteil von Beschäftigten im Mindestlohnsektor“ arbeite. Drittes Kriterium: Sie sind nicht bis Inkrafttreten des neuen Vergabemindestlohns aufschiebbar. Alles Kriterien, die auch für die Ausschreibung des Schulessens gegolten hätten. Zu hören ist, dass es in der Kommunikation gehakt habe.

Für das Schulessen kommt die Lösung zu spät. Weil die Ausschreibung europaweit läuft und das neue Schulessen bis zum ersten August auf dem Tisch stehen soll.

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