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Berlin: Abgeordnete lüften Bankgeheimnisse

Untersuchungsausschuss will aus vertraulichen Passagen zitieren

„VS – vertraulich“: Unzählige Akten mit diesem Vermerk haben die Mitglieder des Untersuchungsausschuss zum Berliner Bankenskandal bei ihrer vierjährigen Arbeit gesichtet. Aus vertraulichen Passagen durften sie bei Zeugenbefragungen in öffentlichen Sitzungen nicht zitieren. Für den Endbericht, der zurzeit verfasst wird, wird die Vertraulichkeit aber nicht mehr gelten. „Wir zitieren aus vertraulichen Zusammenhängen“, sagte GrünenPolitikerin Barbara Oesterheld. Darauf habe sich der Ausschuss verständigt.

Ausnahmen gelten nur bei „absolut zwingendem Interesse der Bankgesellschaft“, sagte der Ausschussvorsitzende Frank Zimmermann (SPD). Das sind zum Beispiel Geschäftsgeheimnisse der Bank oder detaillierte Angaben von Kreditnehmern und deren Bonität. Dass Passagen aus vertraulichen Sitzungsprotokollen veröffentlicht werden, wollte die Bankgesellschaft auf Anfrage nicht kommentieren. Die Bank darf den vorläufigen Bericht vor der Veröffentlichung ohnehin einsehen. „Bei Einwänden wird der Ausschuss zwischen Geheimhaltungsinteressen der Bank und öffentlichem Interesse genauestens abwägen“, so Zimmermann.

Der Ausschussvorsitzende will den mindestens 600 Seiten umfassenden Endbericht noch vor der Sommerpause vorlegen. Im September soll ihn das Abgeordnetenhaus verabschieden. sib

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