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Abgeordnetenhaus: Zwei Politiker scheitern mit Klage um Mandat

Die Verteilung der Ausgleichsmandate bei der Abgeordnetenhauswahl vom 17. September 2006 auf Bezirkslisten der Parteien ist rechtmäßig. Zwei Politiker wollten ihren Einzug ins Abgeordnetenhaus nachträglich gerichtlich erzwingen.

Berlin - Das Berliner Verfassungsgericht wies am Montag die Einsprüche zweier Politiker gegen die Berechnung und Verteilung der Überhang- und Ausgleichsmandate auf die Bezirke zurück

Der Charlottenburger CDU-Politiker Helmut Heinrich und die Steglitzer FDP-Kandidatin Sylvia von Stieglitz waren nach dem vorläufigen Ergebnis zunächst ins Landesparlament eingezogen. Beim amtlichen Endergebnis berechnete der Landeswahlausschuss die Sitzverteilung jedoch nach einer abweichenden Methode, so dass andere Kandidaten die Sitze bekamen.

Stimmverzerrung nach anderer Berechnungsmethode

Nach Auffassung der Richter führt die dem amtlichen Endergebnis zugrunde liegende Berechnungsmethode den im Landeswahlgesetz enthaltenen Grundgedanken weiter, wonach die einer Partei zustehenden Mandate nach dem so genannten Hare-Niemeyer-Verfahren auf die Bezirkslisten verteilt werden sollen.

Die vom Landeswahlleiter noch bei der Berechnung des vorläufigen Wahlergebnisses angewandte Berechnungsmethode hätte dagegen eine weitere Stärkung gerade derjenigen Wahlkreisverbände zur Folge, die bereits über die größten Stimmen- und damit Mandatsanteile verfügen. Dies stünde im Widerspruch zur Grundentscheidung des Landesgesetzgebers. (tso/ddp)

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