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Berlin: Abgeschoben, zurückgekehrt, inhaftiert Eine Odyssee zwischen Deutschland und Kosovo

Die Odyssee von Nazmi Ramadani ist nicht zu Ende. Am Donnerstag wurde der Albaner aus Berlin in sein Heimatland abgeschoben, gestern landete er wieder in Frankfurt (Main).

Die Odyssee von Nazmi Ramadani ist nicht zu Ende. Am Donnerstag wurde der Albaner aus Berlin in sein Heimatland abgeschoben, gestern landete er wieder in Frankfurt (Main). Mitarbeiter des Bundesgrenzschutzes nahmen ihn am Flughafen fest und brachten ihn in ein Frankfurter Abschiebegefängnis. Dort sagte man ihm, dass er zwei Wochen inhaftiert bleiben und dann erneut in den Kosovo ausgewiesen werden soll. Der 55-jährige Familienvater aus Berlin war am Donnerstag nach Düsseldorf transportiert und von dort in den Kosovo geflogen worden. Die erneute Inhaftierung ist gerechtfertigt, weil er nach wie vor kein Aufenthaltsrecht hat, sagte die Sprecherin der Berliner Innenverwaltung. „Er muss in seine Heimat gebracht werden.“

Die Abschiebung Ramadanis war gescheitert, weil die UN-Verwaltung für den Kosovo (Unmik) den Mann nicht aufnehmen wollte. So wurde er nach Podgorica geflogen und verbrachte dort eine Nacht auf dem Flughafen. Die Unmik hatte sich geweigert, Ramadani ins Land zu lassen, weil er von seiner Frau und drei Kindern in Berlin getrennt worden war. Sie leben seit 15 Jahren hier. Nach Ansicht von Karsten Lüthke, dem Kosovo-Koordinator des UN-Flüchtlingswerks UNHCR, habe die Berliner Ausländerbehörde mit der Abschiebung gegen ein Abkommen zwischen der Unmik und dem Bundesinnenministerium von 2003 verstoßen. „Die Unmik hat nicht das Recht, die Entscheidung deutscher Behörden in Frage stellen“, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Der Fall Ramadani sei jetzt auch nicht mehr Sache Berlins, sondern ein Konflikt zwischen dem Bundesinnenministerium und der Unmik. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wies aber darauf hin, dass es klare Bestimmungen für Rückführungen in den Kosovo gebe. So müsse vorab die Unmik informiert werden. „Ob dieses Verfahren eingehalten wurde, müssen die Berliner Behörden jetzt erläutern.“

Die Vereinten Nationen fordern Deutschland auch deshalb auf, keine Traumatisierten in den Kosovo abzuschieben, weil es dort keine Behandlungsmöglichkeiten gibt. Das sagte gestern ein Team von Berliner Psychologen, die gerade aus Serbien zurückgekommen sind. Dort haben sie mit Vertretern internationaler Organisationen, Regierungsmitgliedern und ehemaligen Flüchtlingen gesprochen, die aus Berlin ausgewiesen wurden. Ein Mann, der als Einziger seiner Familie vor einigen Monaten Berlin verlassen musste, lebe bei seiner Schwester, verzweifelt über die Trennung von seiner Familie und ohne Perspektive, eine Arbeit zu finden. Mädchen von abgeschobenen Familien würden als Prostituierte für den Unterhalt der Familien sorgen. Die medizinische Situation sei katastrophal, es gebe zu wenig Medikamente und Krankenhäuser mit Behandlungszimmern voller Schimmel und mit mehrere Zentimeter hohem Wasser in den Toilettenräumen.

Deshalb appellierten gestern die Berliner Behandlungszentren, der Flüchtlingsrat, die Grünen und Claudia Roth, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, an den Senat, „Kriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien in Berlin einen abgesicherten Aufenthaltsstatus zu erteilen.“ Berlin könne nicht einer ganzen Gruppe ein Bleiberecht erteilen, ohne dass die anderen Bundesländer zustimmen, entgegnete die Sprecherin der Innenverwaltung. Auch die im Rahmen des neuen Zuwanderungsgesetzes geschaffene Härtefallkommission könne nur über Einzelschicksale entscheiden.

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