zum Hauptinhalt
Georg Friedrich Prinz von Preußen geht gegen Medien und Historiker vor - teilweise mit Erfolg.

© Sebastian Gabsch PNN

Abmahnpraxis von Georg Friedrich von Preußen: Sieg gegen die Hohenzollern – Berliner Grüne bekommen Recht

Die Berliner Grünen und die Gewerkschaft Verdi waren mit ihrem Berufungsverfahren gegen Georg Friedrich von Preußen erfolgreich. Ein Verein musste eine Niederlage hinnehmen.

Zwei Niederlagen, ein Sieg für die Hohenzollern, dazu noch ein Patt: Das Berliner Kammergericht hat in Prozessen zur Abmahnpaxis von Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen Aussagen zu seinen Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand am Donnerstag differenzierte Entscheidungen getroffen, entweder mit formalen Urteilen oder mit eindeutigen juristischen Bewertungen zu den Fällen. Die Vorsitzende Richterin Susanne Tucholski stellte gleich zu Beginn klar, dass der Konflikt um die Forderungen von „erheblichem öffentlichen Interesse“ sei. In den vier Fällen, die der Senat verhandelte, ging es um presserechtliche Fragen, was konkret gesagt werden darf oder nicht.

Das Gericht folgte der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus und ihrem parlamentarischen Geschäftsführer Daniel Wesener, die den Hohenzollern öffentlich einen Angriff auf die Erinnerungskultur vorgeworfen und sich strikt gegen jedweden Einfluss auf die Geschichtsdarstellung ausgesprochen hatten. Das sei eine zulässige Meinungsäußerung, sagte Tucholski. Es sei unstrittig, dass das Haus Hohenzollern eine Mitsprache gefordert habe, nämlich für seine Leihgaben in öffentlichen Museen.

In erster Instanz hatten die Hohenzollern am Landgericht Berlin erfolgreich eine Unterlassung gegen die Grünen durchgesetzt, die Rechtsanwalt Markus Hennig nun zurückzog. Er gab zu Protokoll, dass Georg Friedrich Prinz von Preußen keinerlei Einfluss auf Geschichtsschreibung nehmen wolle und die Forderung aus dem damaligen Vertragsentwurf nicht aufrechterhalte.

Die umstrittene Abmahnpraxis stand erstmals in zweiter Instanz auf dem Prüfstand, nachdem Georg Friedrich Prinz von Preußen am Landgericht Berlin die meisten der von ihm angestrengten über 80 Verfahren gegen Medien, Wissenschaftler und Politiker gewonnen hatte.

Ein klagefreudiger Prinz

Mit einem Urteil erfolgreich mit der Berufung war die Gewerkschaft Verdi, die in einem Artikel eines Gewerkschaftsblattes den Hohenzollern eine Einschüchterungskampagne vorgehalten worden war: Nämlich, dass der Prinz klagefreudig sei, „wenn es um die wissenschaftliche und mediale Aufarbeitung der Geschichte seiner Familie“ gehe. Die Verfügung des Landgerichtes, das den Satz untersagte, wurde aufgehoben.

Komplizierter war der Fall des Historikers Stephan Malinowski, einer der kritischen Gutachter zu den NS-Verstrickungen des Hauses im Entschädigungsverfahren. Im Sommer 2019 hatte er auf eine Anfrage der Deutschen Welle in einer Antwortmail den Hohenzollern den Wunsch attestiert, die eigene Geschichtsdarstellung steuern und öffentlich finanzieren lassen zu wollen. Der Senat sah das nicht durch Tatsachen gedeckt, hielt Malinowski aber das so genannte "Laienprivileg" zugute. Zu einem Urteil kam es nicht, da beide Seiten auf Vorschlag des Gerichtes die Hauptsache für erledigt erklärten. Hohenzollern-Anwalt Markus Hennig sprach von einem "gesichtswahrenden Ausgang", man begrabe das Kriegsbeil. 

Georg Friedrich von Preußen hat mehrfach klargestellt, nie ein Hohenzollernmuseum gefordert zu haben. Malinowski erklärte auf Nachfrage des Gerichtes, dass er die damals nicht zur Veröffentlichung bestimmten Aussage nicht wiederholen werde. In diesem Fall ging es auch um die Auslegung einer Passage im damaligen Vertragsentwurf der Hohenzollern für die Verhandlungen mit der öffentlichen Hand, in denen eine institutionalisierte Mitsprache bei Ausstellungen gefordert worden war, konkret allerdings allein in Bezug auf Dauerleihgaben.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Mit seiner Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichtes scheiterte der „Verein Open Knowledge Foundation Deutschland“. Der hatte in einem Beitrag zum Umgang der Hohenzollern mit ihrer Geschichte behauptet, dass das Familienarchiv auf Burg Hechingen nicht öffentlich zugänglich sei, was aber auch nach Auffassung des Kammergerichtes nicht stimmt.

Am Ende äußerten sich beide Seiten zufrieden. Hennig erklärte, das Kammergericht habe zur Versachlichung beigetragen. „Es zeigt, dass die plakativen Vorwürfe nicht stimmen. Uns geht es darum, das richtig informiert wird.“ Und Grünen-Politiker Daniel Wesener sagte: Der Ausgang dokumentiere, dass der Konflikt zwischen der öffentlichen Hand und den Hohenzollern in die Öffentlichkeit gehört.“ Es gehe bei den Forderungen, ob bei Entschädigungen oder Kunstschätzen, auch um Geschichtspolitik.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false