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ABSCHIEBESTOPP: Duldung für Mütter

Schwangere Ausländerinnen, denen die Abschiebung droht, werden künftig drei Monate vor und nach der Geburt nicht mehr abgeschoben und für diesen Zeitraum geduldet. Das teilte die Innenverwaltung mit.

Schwangere Ausländerinnen

, denen die Abschiebung droht, werden künftig drei Monate vor und nach der Geburt nicht mehr abgeschoben und für diesen Zeitraum geduldet. Das teilte die Innenverwaltung mit. Die Ausländerbehörde sei darüber informiert worden. Bislang galten die allgemeinen Mutterschutzpflichten, die Abschiebungen sechs Wochen vor und nach der Entbindung sowie zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten untersagten. Mit der neuen Regelung wolle man sicherstellen, dass sich illegal hier lebende Schwangere ohne Angst vor Abschiebung um medizinische Betreuung bemühen können, teilte Staatssekretär Ulrich Freise mit. sib

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