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Berlin: Abschiebung ins Kosovo: Verwaltungsgericht sieht keine erhebliche Gefahr und erklärt Ausweisungen für rechtens

Die Abschiebung bisher als Bürgerkriegsflüchtlinge geduldeter Kosovo-Albaner ist rechtens. Das haben mehrere Kammern des Verwaltungsgerichts seit April in einer Reihe von Eilverfahren entschieden, wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag mitteilte.

Die Abschiebung bisher als Bürgerkriegsflüchtlinge geduldeter Kosovo-Albaner ist rechtens. Das haben mehrere Kammern des Verwaltungsgerichts seit April in einer Reihe von Eilverfahren entschieden, wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag mitteilte. Für die Kosovo-Albaner bestehen nach Auffassung des Gerichts keine Abschiebungshindernisse mehr, da ihnen im Kosovo keine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit drohe. Mit dem Rückzug der jugoslawischen Streitkräfte und dem Einzug der KFOR Mitte Juni 1999 habe sich die Situation der Kosovo-Albaner "erheblich verbessert". Die KFOR-Truppen haben mittlerweile die allgemeine Sicherheit im Kosovo "weitgehend hergestellt, so dass eine existenzielle Gefährdung" nicht zu befürchten sei, entschieden die Richter. Nur eine solche Gefahr könnte aber einen Abschiebestopp rechtfertigen.

Darüber hinaus entschied die für Asylbegehren von Ex-Jugoslawen zuständige 37. Kammer des Verwaltungsgerichts in einem Urteil, dass albanischen Volkszugehörigen nach der Nato-Intervention und der Übernahme der Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft für das Kosovo "keine politische Verfolgung (mehr) droht". Damit bestünden für die zurückkehrenden Flüchtlinge auch keine asylrechtlich erhebliche existenzielle Gefahr. (VG 37 X 484.96; 34 F 40.00 und andere)

ddp

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