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Für Innensenator Andreas Geisel (SPD) ist der Streit mit Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) um Polizeieinsätze in Asylheimen beigelegt.

© Mike Wolff

Abschiebung: Staatssekretär stoppte Weigerung eines Betreibers

Seit vergangener Woche darf die Polizei wieder Asylheime betreten, um Flüchtlinge zur Abschiebung abzuholen. Zunächst wurde jedoch um die Befugnis gerungen.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) sieht den Streit mit Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) um Polizeieinsätze in Asylheimen für Abschiebungen als beigelegt an. Grund ist das vergangene Woche in Kraft getretene Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Die Novelle räumt der Polizei ein, Asylunterkünfte zu betreten, um Flüchtlinge für die Abschiebung abzuholen. Durchsuchungen sind nur per Richterbeschluss möglich.

Noch im Mai hatte Geisel angewiesen, dass die Polizei nicht mehr einfach Asylheime betreten darf. Grund war eine Vorgabe von Breitenbach an die Heimbetreiber, wonach das Betreten ohne Durchsuchungsbeschluss nicht erlaubt sei. Durch die Neuregelung des Bundesgesetz hat sich das erledigt – dürfte in der Praxis aber weiter Probleme auslösen: Es werde eine Herausforderung für Polizisten sein, zwischen einem Betreten eines Heims und einer Durchsuchung zu differenzieren, sagte Geisel.

Im konkreten Fall, falls sich ein Abzuschiebender im Schrank verstecke, „wäre eine zielgerichtete Suche erforderlich, dann wären wir im Bereich der Durchsuchung“. Breitenbach will das neue Bundesgesetz per Gutachten verfassungsrechtlich prüfen lassen, blockiert die Umsetzung aber nicht weiter.

In zwei Fällen war der Polizei am Donnerstagmorgen nach Tagesspiegel-Informationen trotz neuer Gesetzeslage der Zutritt zu Asylheimen im Berliner Norden vom Sicherheitspersonal verwehrt worden. Ein Betreiberchef wies dann an, dass die Polizei das Heim betreten dürfe.

Im anderen Fall wollte der Betreiber zunächst direkt mit Senatorin Breitenbach Rücksprache halten, was scheiterte. Schließlich schaltete sich Breitenbachs Staatssekretär ein und wies auf die neue Gesetzeslage hin. Daneben sind seit Freitag ein Gefährder aus Strafhaft und zwei verurteilte Drogenhändler abgeschoben worden.

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