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Berlin: Abschleppen von Autos wird billiger – aber nur tagsüber Senat ändert die polizeiliche Gebührenordnung: Ausnüchterungszelle und Fehlalarm kosten weniger

Falschparker müssen für das Abschleppen ihrer Fahrzeuge demnächst weniger zahlen: 149 statt bisher 160 Euro. Der Tarif gilt allerdings nur, wenn Motorräder oder Autos bis 3,5 Tonnen zwischen sieben und 18 Uhr umgesetzt werden.

Von Sabine Beikler

Falschparker müssen für das Abschleppen ihrer Fahrzeuge demnächst weniger zahlen: 149 statt bisher 160 Euro. Der Tarif gilt allerdings nur, wenn Motorräder oder Autos bis 3,5 Tonnen zwischen sieben und 18 Uhr umgesetzt werden. Werden Abschleppunternehmer dagegen am späteren Abend oder nachts, also zwischen 18 und sieben Uhr gerufen, kostet das Abschleppen mehr: 188 statt bisher 181 Euro. Am Dienstag beschloss der Senat eine Änderung der so genannten Polizeibenutzungsgebühren. Sie wird „innerhalb weniger Wochen“ in Kraft treten, sagte Martin Steltner, Sprecher der Senatsinnenverwaltung.

Warum die Gebühren für das „Abschleppen verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge auf den nächst gelegenen Parkplatz“ je nach Tageszeit gesenkt oder erhöht werden, begründete Steltner mit den „zwei Komponenten, die die Gebührenhöhe ausmachen“: Personal- und Abschleppkosten. Während die Personalkosten bei der Polizei gesunken sind, habe die Innenverwaltung nach einer aktuellen Ausschreibung privater Abschleppunternehmern deren „Tarife“ anpassen müssen. Im Klartext: Die Angebote für Tageseinsätze waren offenbar günstiger als für nächtliche Fahrten.

Warum die Gebühren für so genannte „Leerfahrten“ nachts dagegen von 130 auf 125 Euro sinken, konnte Steltner auch nicht erklären. Leerfahrten liegen dann vor, wenn der Abschleppauftrag bereits erteilt wurde, das Fahrzeug aber nicht aufgeladen wurde – beispielsweise, weil der Halter rechtzeitig vorbei kam.

Niedriger werden Bußgelder für Betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Menschen, die nach ärztlicher Untersuchung in polizeilichen Gewahrsam genommen werden. Sie müssen künftig tagsüber 166 Euro statt bisher 176 Euro zahlen, ein „Nachtaufenthalt“ zwischen 19 und sieben Uhr kostet 152 Euro statt bisher 163 Euro. In diesen Fällen werden laut Steltner die gesunkenen Personalkosten auf die Gebühren angerechnet.

Falscher Alarm bei der Polizei kostet demnächst auch weniger: Wer erwischt wird, zahlt für einen halbstündigen Einsatz mit Polizeifahrzeugen statt bisher 61 Euro vier Euro weniger. Für jede weitere halbe Stunde werden 43 Euro fällig.

Muss die Polizei Büro- oder Geschäftsräume zum Beispiel nach einem Einbruch sichern, steigen die reinen Polizeigebühren – ohne Schlüsseldienst, Glaserei oder Ähnliches – von 43 auf 46 Euro. Teurer wird es auch für Unternehmen oder Privatpersonen, die Baustellen oder Container nur unzureichend abgesichert haben: Die Polizei stellt ihnen statt bisher 102 Euro künftig 138 Euro in Rechnung.

Nur schwachen Trost gibt es für alle, die sich länger als eine halbe Stunde in der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Tipps holen wollen: Sie zahlen 45 Euro – einen Euro weniger als bisher.

Unter der Rufnummer 4664-987800 erfährt man, ob das Fahrzeug abgeschleppt wurde – und wo es momentan steht.

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