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Kurzer Dienstweg: Sozialsenator Mario Czaja (rechts) ließ sich von der Verwaltung des Finanzsenators Matthias Kollatz-Ahnen „außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen“ ausstellen. 

© Kay Nietfeld/dpa

"Administrativer Notstand" in Berlin: Senat vergibt Aufträge im Hauruckverfahren

Öffentliche Ausschreibungen und parlamentarische Kontrolle? Keine Zeit, in Berlin herrscht „Notstand“. So rechtfertigen Senat und Ämter umstrittene Vergaben von Posten und Aufträgen – seit Jahren. Ein Report.

Notstand herrscht in Berlin, „administrativer Notstand“. Der Senat selbst hat ihn ausgerufen und diese Art von Ausnahmezustand ermächtigt ihn zu weitreichenden Eingriffen in die Arbeit der Verwaltungen. Notstand, da denkt man an Zeiten, als Angriffe auf die Demokratie rollten. Nur, den Notstand räumte nicht etwa der Regierende Bürgermeister im Parlament ein, wie man es erwarten würde. Das Eingeständnis geschah vielmehr im Verborgenen, versteckt im Amtsblatt: um einen öffentlichen Auftrag zur Planung eines „Ankommenszentrums“ auf dem Airport Tempelhof für die Firma Triad zu rechtfertigen, dessen öffentliche Ausschreibung man sich sparen wollte.

Es ist nicht der einzige Auftrag, der dieser Tage im Hauruckverfahren an Leute oder Firmen der eigenen Wahl oder des Vertrauens geht – und es werden immer mehr. Dabei ist der Notstand nicht etwa urplötzlich ausgebrochen, er herrscht bereits seit vier Jahren. Seitdem nehmen sich Senat und landeseigene Einrichtungen immer wieder mal die Freiheit, Aufträge „freihändig“ zu vergeben oder nach schwer durchschaubaren Kriterien an den Nächstbesten oder Bestbekannten – nichts Genaues weiß man nicht.

Nur die Finanzverwaltung wird einbezogen

Auch das Parlament wird regelmäßig vor vollendete Tatsachen gestellt. Das gibt Sozialsenator Mario Czaja zu – in einem Schreiben Ende Februar, das dem Tagesspiegel vorliegt: „Aufgrund der rasant ansteigenden Anzahl von Flüchtlingen in den letzten Monaten wurde es notwendig, Flächen für die Ad-hoc-Notunterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen, ohne den Hauptausschuss (des Parlaments; Anm. d. Red.) vor Vertragsabschluss um Zustimmung zu den beabsichtigten Anmietungsgeschäften bitten zu können.“ Nur die Finanzverwaltung werde einbezogen, von der sich Czaja „außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen“ ausstellen lässt. Knapp zwei Dutzend Beispiele solcher Ad-hoc-Geschäfte aus jüngster Zeit führt Czaja auf.

Ähnlich dürfte es bei Aufträgen an Sicherheitsdienste, Caterer und andere Versorger der Flüchtlingseinrichtungen laufen. Zur Frage, in welcher Größenordnung dies geschieht, gibt sich die Sozialverwaltung zugeknöpft: Dazu gebe es „unter der aktuellen Arbeitsbelastung in der Kürze der Zeit“ keine Antwort. Reichlich Fälle von - mindestens – hinterfragbaren Vergaben von Bau- und Dienstleistungsaufträgen durch das nachgeordnete Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) gibt es, es gibt den Chefposten für einen McKinsey-Mann nebst Großauftrag an dessen frühere Arbeitgeber. Und andere Verwaltungen ziehen nach: Der Vorstandsposten für das Mitglied einer Mieteninitiative spricht dafür.

Der frühere Lageso-Chef Franz Allert
Eine Hand frei. Der frühere Lageso-Chef Franz Allert vergab Aufträge für Flüchtlingsheime fernmündlich. Nachvollziehen lässt sich das Verfahren nur schwer.

© Gregor Fischer/dpa

Aufträge per Telefon oder Zuruf

Datieren lässt sich der Beginn des Notstandes mit dem 28. September 2012. Da erklärte der damalige Chef des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Franz Allert in einem der Redaktion vorliegendem Vermerk, dass er Aufträge auf Zuruf oder per Telefon anleiert: „Aus Gründen der außerordentlichen Eilbedürft¡gkeit wurden im Wege einer freihändigen Vergabe mündlich beziehungsweise fernmündlich drei dem Lageso bekannte, erfolgreiche Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften befragt, ob sie kurzfristig in der Lage seien, Notunterkünfte bereitzustellen oder zu betreiben.“ Handschriftlich fügte Allert hinzu: „Es handelt sich um die Beseitigung bzw. Vermeidung aktueller Obdachlosigkeit.“

Außerordentliche Eilbedürftigkeit, Vorbeugung vor Obdachlosigkeit, administrativer Notstand – so lauten die Codes, mit denen parlamaentarische Kontrolle und bewährte Vergabeverfahren zur Sicherstellung des Wettbewerbs und zur Vorbeugung vor Korruption außer Kraft gesetzt werden. Das hat teilweise verheerende Folgen. Drei Jahre nach Allerts Vermerk untersuchten die Wirtschaftsprüfer von „Mazars“ einige der schnellen Lageso-Deals und bilanzierten: „In Ermangelung einer öffentlichen Ausschreibung bzw. einer nachprüfbaren Begründung für eine Ausnahme vom Vergabegrundsatz im konkreten Fall kann die Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht bestätigt werden.“

Wir zahlen; koste es, was es wolle – so darf man die neue Vergabepolitik wohl überspitzt aufs Korn nehmen. Und weil beim Lageso die Aktenlage zu den Vergaben unvollständig ist, lässt sich nur ahnen, nach welchen Kriterien das schnelle Geld fließt, so jedenfalls die Wirtschaftsprüfer, weshalb der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Soziales Dirk Gerstle vor Parlamentarieren zugab: Das „bisherige Verfahren“ sei „unbefriedigend“.

In einem Punkt zog der Senat Konsequenzen: Er baut oder kauft Flüchtlingsunterkünfte nun selber und sucht nur noch Betreiber für diese. Auf die Finger schauen lässt er sich aber auch dabei nur ungern und nimmt es mit den Rechten des Parlaments nicht eben genau: Den Erwerb des Bankgebäudes an der Bundesallee zur Einrichtung einer Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge ließ er sich nicht vom Parlament genehmigen, sondern schrieb den Fraktionschefs der Parteien. Die brachten ihre Leute auf Linie. Eilbedürftigkeit halt, zumal der Deal in die parlamenatarische Sommerpause fiel.

„Die Stelle wird noch offiziell ausgeschrieben“

Zum neuem Selbstbewusstsein beim Kurzschließen von Verwaltungsregeln passt auch der 238 000-Euro-Vertrag für Firmenberater von McKinsey plus Lageso-Chefposten für einen aus ihren Reihen. Geschickt eingefädelt war es schon: Im vergangenen Jahr dienten sich die McKinsey-Männer zunächst als „Ein-Euro-Jobber“ (Grünen-Finanzexperte Jochen Esser) bei Sozialsenator Mario Czaja (CDU) an. Für McKinsey-Mann Sebastian Muschter sollte sich das Freiwillige Soziale Jahr schnell auszahlen: Seit 18. Januar sitzt er im Chefsessel des Lageso und steht auf der Payroll des Landes. Ein ganzes Jahr lang. Ausgeschrieben wurde dieser Job nicht. Auf Nachfrage heißt es bei der Senatsverwaltung für Soziales: „Die Stelle wird noch offiziell ausgeschrieben“, Muschter sei nur „kommissarisch“ Lageso-Präsident.

Wiederum ohne Ausschreibung geht außerdem der Auftrag zur Erstellung des „Masterplans Integration und Sicherheit“ über 238 000 Euro an McKinsey. Gleichsam alternativlos ist das für den Chef der Senatskanzlei Björn Böhning – „weil McKinsey das einzige Unternehmen mit Erfahrung, Datenbasis und Kenntnissen“ sei. Zudem müsse diese „freiberufliche Leistung“ doch gar nicht ausgeschrieben werden, sondern könne nach Landeshaushaltsordnung auch so vergeben werden – „wenn nur ein Bieter in Betracht kommt“.

Alles ohne Ausschreibung

Dass einzig und allein McKinsey infrage kommt, das wollten Abgeordnete wie Fabio Reinhardt (Piraten) und Elke Breitenbach (Linke) so einfach nicht schlucken. Der Senat will nun nachreichen, welche andere Berater er ins Auge fasste und warum er diese ausschloss. Oder sollte der McKinsey-Deal so zustande gekommen sein wie jene beim Lageso: Da war eben gerade einer da, der Großes versprach?

Wer will, der kann eben, wenn er an den Hebeln der Macht sitzt. Notfalls erlässt man ein Gesetz mit der Regierungsmehrheit im Parlament, um die Personalie durchzupauken. Zur Kaltstellung des „Mietenvolksentscheids“ berief die Finanzverwaltung einen von deren Wortführern zum Vorstand der geplanten neuen „Anstalt öffentlichen Rechtes“. Im Gesetz zur Gründung der Anstalt heißt es, die Verwaltung solle eine Person „entsenden“ – aus den eigenen Reihen, würde man meinen. Dass die Stelle nun ein Außenstehender bekommt wird, wirft die Frage auf: Warum ohne Ausschreibung?

Die „Gewinnvergütung“ für das Unternehmen des Beraters und Mietenaktivisten, so die Antwort der Finanzverwaltung, „liegt deutlich unter dem EU-Schwellenwert“ von 209 000 Euro. Deshalb müsse der Senat die „Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen“ nicht anwenden. Und: „Darüber hinaus geht es auch um ein Signal an die Initiative, dass der Verhandlungskompromiss fair umgesetzt wird.“ Kaufte sich der Senat gleichsam frei von den Risiken eines neuen Volksaufbegehrens? Dem Mietenvolksentscheid wurde ein ähnlicher Erfolg vorausgesagt wie dem in Kraft getretenen Entscheid zum Tempelhofer Feld.

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