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Berlin: Ämter bessern bei Lärmschutz für Flughafen Schönefeld nach

Beim Verfahren um den Ausbau ging es um Folgen für Natur und Umwelt. Kläger entschuldigten sich für Vergleich mit NS-Justiz

Das Gerichtsverfahren um den Ausbau des Flughafens Schönefeld brachte gestern kurz vor Schluss die erste Nachbesserung durch die Planfeststellungsbehörde beim Lärmschutz für Altenwohnheime, Kindertagesstätten und Schulen. Hier hatte das Gericht an den vergangenen Verhandlungstagen zu erkennen gegeben, dass es beim Lärmschutz Nachholbedarf sehen könnte. Jetzt hat die Behörde bei diesen Gebäuden zusätzlich eine Zwangsbelüftung vorgesehen. Zuvor sollte die Frischluftzufuhr nur über die so genannte Stoßöffnung der Fenster stattfinden.

Zum Auftakt hatte es eine Quasi-Entschuldigung durch die Klägerseite gegeben, nachdem der Vorsitzende Richter Stefan Paetow gefragt hatte, ob jemand eine Erklärung abgeben wolle. Nicht für alle war sofort klar, dass der sichtlich verärgerte Richter auf die Veröffentlichung des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB) anspielte, der, wie berichtet, in der vergangenen Woche auf seiner Internetseite fälschlicherweise behauptet hatte, das Bundesverwaltungsgericht befinde sich in dem Leipziger Gebäude, das unter den Nationalsozialisten den Volksgerichtshof beherbergt habe. Dieser habe dort rund 5200 Todesurteile gefällt. Die Seite wurde wenig später geändert.

Der Internet-Veröffentlichung vorangegangen waren im Prozess die Aussagen eines Gutachters zur Zahl der Kinder in Kindertagesstätten und Schulen, die beim Ausbau des Flughafens vom Lärm betroffen wären. Die Zahl von 15 000 in den kommenden Jahren hatte zahlreiche Kläger aufgewühlt. Der BVBB-Vorsitzende Ferdi Breidbach hatte danach noch im Gerichtsgebäude erklärt, aus seiner Sicht erwecke der Gutachter den Eindruck eines grausamen Mediziners. „Und das in diesen Hallen!“

Die Klägeranwälte distanzierten sich am Dienstag von der Äußerung und sagten, der Vorgang tue ihnen Leid. Auch Breidbach bot eine Entschuldigung an. Richter Paetow nahm die „Erklärungsversuche“, wie er es formulierte, zur Kenntnis.

In der Verhandlung ging es anschließend um den Schutz des Grundwassers und der Natur beim geplanten Bau des Flughafens. Der Gutachter der Kläger, Heinz Hötzel von der Universität Karlsruhe, warf den Planern vor, ihnen fehle das Bewusstsein für die Größenordnung bei der vorgesehenen Grundwasserabsenkung. Gefördert werden solle täglich die Menge, die Leipzig als Trinkwasser verbrauche.

Klägeranwalt Wolfgang Baumann sah als Konsequenz Risse an Häusern auch in der weiteren Umgebung, gefährdete Naturschutzgebiete, Altlasten wie Altöl und Dioxin, die sich im Grundwasser verbreiten und Brunnen verseuchen könnten. Auch eine Versalzung des Wassers durch das Aufsteigen von salzhaltigen Schichten hält er für möglich. Diese lägen jetzt noch geschützt im Untergrund.

Dieses Szenario entspreche nicht der Realität, konterte Klaus-Peter Dolde, der Anwalt des beklagten brandenburgischen Infrastrukturministeriums. Hötzel habe die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens völlig ignoriert. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es zu Gebäudeschäden komme, würden die Betroffenen entschädigt. Ein Gutachter erklärte, der Grundwasserstand schwanke natürlich um zwei Meter; durch das Absenken an der Baustelle verändere sich der Pegel dagegen um höchstens einen Meter.

Das Verfahren könnte heute beendet werden. Die Entscheidung will das Gericht erst in einigen Wochen verkünden.

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