zum Hauptinhalt

ÄNDERUNGEN IM GESETZ: Energetische Sanierung ohne Mietminderung

Zum 1. Mai traten verschiedene Änderungen im Mietrecht in Kraft.

Zum 1. Mai traten verschiedene Änderungen im Mietrecht in Kraft.



MIETPREISBREMSE

Die Länder erhalten Spielraum für eine Begrenzung des Preisanstiegs bei bestehenden Mietverhältnissen. Demnach kann die Erhöhung auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt werden. Bisher liegt die Grenze bei 20 Prozent. Die Deckelung gilt für bestehende Mietverhältnisse in Stadtvierteln mit akutem Wohnungsmangel. Bei Neuvermietungen gilt weiter keine Obergrenze.

KEINE

MIETMINDERUNG

Mieter können bei energetischen Sanierungsmaßnahmen drei Monate lang die Miete trotz Lärm und Schmutz nicht mehr mindern. Jährlich elf Prozent der Kosten für eine bessere Dämmung dürfen wie bisher auf die Mieten umgelegt werden.

MIETNOMADEN

Zahlen „Mietnomaden“ keine Miete oder lassen Wohnungen verwahrlosen, kann schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden. Der Vermieter kann außerdem in Zukunft auch eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mieter die vereinbarte Kautionssumme nicht oder nur teilweise zahlt.

TIPPS

DES MIETERVEREINS

Der Berliner Mieterverein rät, genau darauf zu achten, ob neben der energetischen Sanierung auch noch andere Instandsetzungsarbeiten oder Modernisierungen vorgenommen werden. Denn in der Zeit solcher Arbeiten kann bei Beeinträchtigung auch weiterhin die Miete gemindert werden. dpa/sik

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false