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Berlin: Ärzte geben Beamten keinen Nachlass Kammer: Gebührensatz bleibt gleich

Der Streit um die Beihilfen für Arztkosten, die Berlin für seine Beamten zahlt, geht weiter. Die Ärztekammer lehnte am gestrigen Freitag die Aufforderung von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ab, statt des bisher üblichen 2,3fachen Gebührensatzes bei Behandlungen von Beamten nur noch den 1,8-fachen Satz abzurechnen.

Der Streit um die Beihilfen für Arztkosten, die Berlin für seine Beamten zahlt, geht weiter. Die Ärztekammer lehnte am gestrigen Freitag die Aufforderung von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ab, statt des bisher üblichen 2,3fachen Gebührensatzes bei Behandlungen von Beamten nur noch den 1,8-fachen Satz abzurechnen. Die Ärzte müssten bei Privatrechnungen die Gebührenordnung für Ärzte anwenden, die der Bundesgesetzgeber beschlossen habe, sagte Kammervizepräsident Elmar Wille. Welchen Gebührensatz ein Arzt berechne, richte sich nach der Schwierigkeit des Falles und nicht nach der Höhe dessen, was dem Patienten von seiner Beihilfestelle erstattet werde. I.B.

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