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Ein Zug der Linie 1.

© Klaus Kurpjuweit

AfD-Anfrage wegen Tweet: Berliner Senat verteidigt Joint-Witz der BVG

Die BVG twitterte einen Joint („Tüte“) zur Einschulung. Der Senat verteidigte den Witz mit dem Verweis auf künstlerische Freiheit und Lebensrealität in Berlin.

Der Berliner Senat hat die Abbildung eines Joints bei einer BVG-Imagewerbung zum Thema Einschulung mit dem Hinweis auf die künstlerische Freiheit der Verkehrsbetriebe verteidigt.

Die BVG hatte am 15. August mit Blick auf die neuen Erstklässler an den Schulen getwittert: „Einschulen, bitte! Achtung, heute sind wieder Schultüten in der Bahn.“

Neben den üblichen Schultüten war auch ein gezeichneter Joint, im Szenejargon „Tüte“, abgebildet. Nun antwortete der Senat auf eine AfD-Anfrage, dass in den U-Bahnhöfen vor allem der Linie 1 „Joints“ konsumiert würden, sei zwar „illegal und wird von der BVG auch nicht toleriert“.

Es bilde „jedoch die Lebensrealität eines Teils der BVG-Fahrgäste ab“. Und weiter: „Das Bild verweist darauf auf humoristische und zugespitzte Weise und fällt sicherlich unter die Meinungs- und künstlerische Freiheit der BVG.“ (dpa)

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