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Unter Verdacht: Sören Kosanke

© dapd

Affäre um SPD-Abgeordneten: Ermittlungen wegen Wahlbetrugs gegen Kosanke

Der brandenburgische SPD-Politiker Sören Kosanke steht unter dem Verdacht des Wahlbetrugs. Dabei sollte er doch den Untersuchungsausschuss des Landtags zur Krampnitz-Affäre leiten. Nun protestiert die Opposition.

Der mit Wahlfälschungsvorwürfen konfrontierte brandenburgische SPD-Politiker Sören Kosanke kann nicht mehr unbelastet den Untersuchungsausschuss des Landtags zur Krampnitz-Immobilienaffäre leiten – so sieht es jedenfalls die Opposition. Vor der nächsten Sitzung am heutigen Dienstag äußerte die Opposition Zweifel, ob Kosanke (34) dem Gremium noch vorsitzen kann. CDU-Obmann Dierk Homeyer empfahl Kosanke, den Ausschussvorsitz ruhen zu lassen, bis die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind. Ähnlich äußerte sich die FDP-Abgeordnete Marion Vogdt, „weil man eine bestimmte Integrität von ihm erwartet“. Auch die Grünen und selbst die Linke, der Koalitionspartner der SPD, forderten Aufklärung. Der SPD-Fraktionsvorstand dagegen stellte sich hinter Kosanke.

Der 34-jährige frühere Juso-Landeschef und Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Potsdam-Mittelmark erhielt auch Rückendeckung von seinem Ex-Arbeitgeber, der Stadt Teltow. Wie berichtet, prüft die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Wahlfälschung, weil Kosanke im September 2008 mithilfe einer Scheinanmeldung drei Tage vor der Kommunalwahl in Teltow seine Stimme abgegeben hat, obwohl er dort gar nicht gewohnt haben soll. Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD), dessen rechte Hand Kosanke einst war, nannte die Anmeldung „aus behördlicher Sicht“ geklärt, der SPD-Nachwuchspolitiker habe die Wohnung rechtzeitig bezogen und sei daher wahlberechtigt gewesen.

Dabei hatte kurz nach der Wahl das Ordnungsamt festgestellt, dass die Wohnung, für die Kosanke einen drei Tage vor der Wahl abgeschlossenen, aber erst viel später beginnenden Mietvertrag hatte, zum Zeitpunkt der Wahl unbewohnt gewesen war. Kosankes Anwalt erklärte, dass dieser schon über die Wohnung verfügt habe, aber nicht vollständig eingezogen sei.

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