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Aktenberge: Sozialrichter kommen bei Hartz-IV-Klagen nicht hinterher

Die Zahl der Verfahren steigt weiter. Grund sind oft unverständliche und fehlerhafte Bescheide der Jobcenter.

Es fehlen Unterlagen in der Verwaltungsakte – die Richterin geht nochmals kopieren. Schon zum fünften Mal muss der Erörterungstermin im Sozialgericht an diesem Tag deswegen unterbrochen werden. „Wir sehen nicht mehr durch, die Entscheidungen des Jobcenters sind nicht nachvollziehbar“, sagt der Kläger. Er bezieht Arbeitslosengeld II. 18 Änderungsbescheide hat er innerhalb von sechs Monaten vom Jobcenter erhalten.

„Vor allem die massenhaften Rechenfehler, Formfehler und Verfahrensfehler der Jobcenter stiften viel Verwirrung und sind häufig Grund der Klagen“, sagt Michael Kanert, Richter am Sozialgericht. Seit der Einführung von „Hartz IV“ im Jahr 2005 hat sich die Zahl der Klagen vervierfacht, erfolgreich sind mehr als die Hälfte. Für 2009 erwartet er insgesamt 25 000 Fälle.

Sozialgerichten in ganz Deutschland geht es so - in Berlin aber finden sich die meisten Klagen. „Allein im August hatten wir 2198 Hartz-IV-Klagen“, berichtet Kanert. Der Trend steige. Mittlerweile sind 17 000 Fälle in der Warteschleife. Die Zahl der Richter für Hartz IV hat sich verzehnfacht, 20 weitere Richter sollen hinzukommen. „Für diese neuen Richterstellen gibt es aber kein zusätzliches Verwaltungspersonal“, sagt der Berliner Richter. „Mehr Personal für die Sozialgerichte ist vorerst nicht geplant“, sagt Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD). Sie hofft auf die Arbeitsgruppe der Justizminister, die sich Anfang des Jahres konstituierte und unter Federführung der Senatorin steht.

„Ende November werden die ersten Ergebnisse vorliegen, Ziel sind Entlastung und Effizienzsteigerung“, sagt von der Aue. Dabei gehe es nicht darum, den Klägern den Rechtsweg abzuschneiden, fügt sie hinzu, sondern die Grundsicherung auch ohne Klage zu ermöglichen.

Mehr Klarheit bringen sollen vorerst sogenannte Bescheiderklärer, die seit September in drei der zwölf Berliner Jobcenter bei Antragsformularen aushelfen. Die Bescheiderklärer waren Ergebnis eines Workshops, an dem Fachleute der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter, der Sozialgerichte und der Bezirksämter im September teilnahmen. Sie sollen die komplizierten Formulare verständlicher machen. Ob die Jobcenter Bescheiderklärer einführen, können sie selber entscheiden, sagt der Sprecher der Regionaldirektion für Arbeit, Olaf Möller.

„Eigentlich sollte jeder Sachbearbeiter im Jobcenter ein Bescheiderklärer sein“, entgegnet Richter Kanert. Stattdessen würden viele Verwirrungen erst im Gericht gelöst. Für Unklarheiten sorgen neben fehlenden Bescheiden auch massenweise Rechenfehler seitens der Behörden. „Die Mitarbeiter der Jobcenter sind nicht ausreichend geschult für die komplizierten Rechtsfragen.“

Hartz IV-Kläger müssen zwischen ein bis zwei Jahre warten, bis ihr Fall bearbeitet wird. Im Jahr 2005 trat das Gesetz in Kraft, Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und der Zentrale in Nürnberg wurden eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits Ende 2007 entschieden, dass diese Verwaltungsform verfassungswidrig ist und bis Ende 2010 einer Neuregelung bedarf. Es sei bedrohlich, wie wenig in den letzten zwei Jahren passiert ist, sagt Richter Kanert. „Die neue Regierung muss jetzt eine Lösung finden. “ Anja Breljak(ddp)

Anja Breljak (ddp)

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