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Mehr gemein als nützig? Die Al-Nur-Moschee in der Neuköllner Haberstraße gilt als Hochburg von Salafisten. Der Verfassungsschutz beobachtet sie seit Jahren.

© imago stock and people

Al-Nur-Moschee in Berlin-Neukölln: Für ein Verbot sind Henkel und Kollatz-Ahnen gefragt

Nach dem Auftritt von Hasspredigern will die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln den Trägerverein der Al-Nur-Moschee verbieten. Die Hürden dafür sind hoch – besonders weil Religion im Spiel ist. Nun sind Innen- und Finanzsenator gefragt.

Von Fatina Keilani

Im Streit um die Neuköllner Al-Nur-Moschee ist jetzt der Senat am Zug. Nachdem die Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln am Mittwochabend beschlossen hat, den Trägerverein der umstrittenen Moschee zu verbieten, sind jetzt Innensenator Frank Henkel (CDU) und Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) gefragt. Die BVV hatte wie berichtet mit den Stimmen von SPD und CDU beschlossen, dass das Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen für ein Verbot des Vereins „Islamische Gemeinschaft“ und für die Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit einsetzen soll, Grund: „Islamistische Hetze“.

Die „zuständige Stelle“ für das Verbot ist der Innensenator. Um die Gemeinnützigkeit kümmern sich die Finanzämter, deren Chef der Finanzsenator ist. Von beiden Senatsverwaltungen sind dazu nur dürre Informationen zu bekommen – zum einen, weil ein Vereinsverbot juristisch generell schwierig ist und noch schwieriger dadurch wird, dass das Grundrecht der Religionsfreiheit betroffen ist. Und zum anderen, weil ein geplantes Verbot besser ohne viel Öffentlichkeit verhängt werden kann. Falls der betroffene Verein zu früh von einem solchen Plan erführe, könnte er entsprechende Beweise vernichten.

Und auf die Beweise kommt es an. Ein Verein kann nach dem Vereinsgesetz verboten werden, wenn seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. In diesem Fall würde die Innenverwaltung eine Verbotsverfügung erlassen. Darin wird die Auflösung des Vereins angeordnet und zugleich in der Regel auch das Vereinsvermögen beschlagnahmt. Wehrt sich der Verein gerichtlich, so kommt es darauf an, wie gut die Verbotsgründe belegt sind.

Viele Politiker begrüßten den Plan. „Ich befürworte das Verbot“, sagte der Innenpolitiker der Linksfraktion, Hakan Tas. „Nach den bekannt gewordenen Predigten habe ich gegen beide Imame Strafantrag gestellt.“ Gemeint sind der ägyptische Gastprediger Sheikh Abdel Moez al Eila, der Ende Januar eine frauenfeindliche Predigt gehalten hatte, und der Imam Abu Bilal Ismail, der im Sommer die Vernichtung der „zionistischen Juden“ forderte. Der Verfassungsschutz beobachtet die Al-Nur-Moschee schon lange.

Der grüne Innenpolitiker Benedikt Lux sieht ein Verbot skeptisch. Die Inhalte der Predigten seien zwar völlig inakzeptabel, aber es werde schwierig, die Äußerungen dem Verein zuzurechnen. Und: „Die Leute sind dann ja nicht weg, sondern sammeln sich woanders.“

Der Neuköllner Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU) ist trotzdem von der Notwendigkeit des Verbots überzeugt. Er beobachtet eine Radikalisierung. Frauen gäben Männern nicht mehr die Hand, immer mehr Kinder trügen Kopftuch, kämen nicht zum Schulschwimmen; die Koranschule an der Moschee sei immer voll, der neue Elterntreff der Schule an der Köllnischen Heide dagegen leer. Die künftige Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) ist enttäuscht, dass es kein einstimmiges BVV-Votum gab – Grüne, Linke und Piraten waren gegen den Antrag. „Wenn man die Zitate aus den Predigten hört, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass es so was nicht geben darf“, sagte Giffey. Der Moscheeverein selbst reagierte am Donnerstag nicht auf Anrufe. Der Antrag der BVV enthält auch den Wunsch, dem Verein die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Diesen Status bekommt ein Verein nur, wenn er selbstlos und ausschließlich die Allgemeinheit fördert.

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