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Altersbestimmung: Kinderdealer: Schon fünf verdächtige Jugendliche überführt

In Berlin wurden in diesem Jahr bereits bei fünf vermeintlichen Kindern, die einer Straftat verdächtigt werden, festgestellt, dass sie tatsächlich älter als 14 Jahre sind. Ein weiterer Verdächtiger wird derzeit überprüft.

Eine Handvoll mutmaßlicher Kinderdealer beschäftigt derzeit mehrere Ermittler, drei Senatsverwaltungen und zwei Gutachterstellen. In Berlin ist in diesem Jahr schon bei sechs vermeintlichen Kindern eine Altersbestimmung wegen eines Strafverfahrens durchgeführt worden. Das sagte ein Sprecher von Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD). „In fünf Fällen liegt ein Ergebnis vor, wonach die Verdächtigen älter als 14 Jahre sind“, sagte Michael Kanert – und damit als Jugendliche strafmündig. Unbestätigt blieb jedoch, ob es sich bei diesen Jugendlichen um mutmaßliche Dealer handelt. Das Gutachten zu dem sechsten vermeintlichen Kind steht noch aus, der Junge ist am Dienstag im märkischen Bad Saarow untersucht worden. Dies ist bereits das zweite Mal, dass die Berliner Behörden auf den dortigen Gutachter zurückgreifen und nicht auf die Universitätsklinik Charité. Die hatte am Mittwoch erklärt, künftig Altersbestimmungen durch den Leiter der Rechtsmedizin sicherzustellen.

Verwaltungsmitarbeiter, die mit den Fällen befasst sind, klagen über einen Zuständigkeitsdschungel. Für „lange Wartezeiten“ bei Kinderdealer-Verfahren sei nicht eine einzelne Stelle verantwortlich. Das Prozedere ist festgelegt: Wird ein mutmaßliches ausländisches Kind ohne Ausweispapiere aufgegriffen, bringt die Polizei es in die Erstaufnahme- und Clearingstelle in der Steglitzer Wupperstraße. Mitarbeiter der Senatsbildungsverwaltung begutachten dann das vermeintliche Kind und ordnen bei Zweifeln eine Altersbestimmung an. Dies kam in diesem Jahr bis Ende August bei 20 mutmaßlichen Kindern vor. In all diesen Fällen gab es allerdings keine strafrechtlichen Vorwürfe, sondern aufenthaltsrechtliche Gründe. Wird ein offiziell staatenloses Kind als Erwachsener eingestuft, ist für ihn automatisch die Innenverwaltung zuständig. Beantragt die Bildungsverwaltung keine Altersbestimmung, wird dem etwaigen Kind nach rund zwei Monaten ein Vormund zugeordnet. Das ist meist ein Mitarbeiter des Bezirks, in dem das Kind untergebracht worden ist. Von der Aufnahmestelle in Steglitz werden die Kinder stadtweit in andere Einrichtungen verteilt.

Fällt ein mutmaßliches Kind beim Drogenhandel auf, kann die Staatsanwaltschaft bei Gericht eine Altersbestimmung beantragen. Dafür werden die Verdächtigen geröntgt, was zwar gesundheitsschädlich ist, aber als beweissicher gilt. Wird das Kind dann als mindestens 14-jährig eingestuft, ist die Justiz verantwortlich. Ermittler haben acht vermeintliche Kinder im Visier, die beim Drogenhandel erwischt worden sein sollen, und wegen ihres Alters bisher als strafunmündig galten. Mindestens drei von ihnen wurden als Jugendliche beziehungsweise sogar Erwachsene überführt.

Künftig sollen alle Stellen so kooperieren, dass Verzögerungen möglichst vermieden werden, sagte Bildungsstaatssekretärin Claudia Zinke (SPD). Man wolle auf bewährte Konzepte zurückgreifen: „Wenn festgestellt wird, dass es sich nicht um ein Kind handelt, sondern um einen Jugendlichen oder Erwachsenen, wird dem Straffälligen immer wieder der gleiche Ermittlungsbeamte zugeordnet“, sagt Zinke. Dieses System habe sich bereits bei den jugendlichen Intensivtätern bewährt. Hannes Heine

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