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Nicht nur der ehemalige Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen musste gestehen, Barspenden angenommen zu haben.

© Thilo Rückeis

Altes West-Berlin: Parteiskandale haben eine lange Geschichte

Im ehemaligen West-Berlin gehörten Parteiskandale mit dazu. Viele Senatoren stürzten über sie.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Parteispenden sind legal, wenn sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Aber sie können als bewährtes Instrument der politischen Landschaftspflege durchaus anstößig sein. Jedenfalls wenn der Eindruck entsteht, dass Spender und begünstigte Partei etwas zu verbergen haben. Wer den alten West-Berliner „Bausumpf“ aus eigener Erfahrung oder Erzählungen kennt, dessen Antennen sind empfindsam genug, um bei Spenden knapp unter der Veröffentlichungsgrenze in Hab-acht-Stellung zu gehen.

Um nicht erwischt zu werden, wurden Spenden gestückelt

So lösten in den achtziger Jahren der spendable Bauunternehmer Klaus Franke und einnehmende Parteifunktionäre einen großen Skandal aus. Auch der ansonsten sehr korrekte Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) musste damals eingestehen, Barspenden in fünfstelliger Höhe ohne Quittung für seine Partei entgegengenommen zu haben. Nutznießer waren von 1981 bis 1985 nicht nur die Christdemokraten, sondern auch SPD und FDP. Um die gesetzliche Veröffentlichungspflicht (damals 20 000 DM) zu umgehen, wurden die Spenden oft gestückelt. Drei Senatoren von CDU und FDP und der SPD-Landeskassierer und Ex-Finanzsenator Klaus Riebschläger stürzten über den Spenden- und Korruptionsskandal. Neben Franke gehörte der Berliner Bauunternehmer Dietmar Otremba damals zu den Großspendern.

Absturz der CDU infolge des Berliner Bankenskandals

Der Berliner Bankenskandal, der 2001 zum Bruch der Großen Koalition und politischen Absturz der CDU führte, wurde durch zwei Barspenden von mittelständischen Immobilienunternehmern (Klaus Wienhold und Christian Neuling) ausgelöst, die vom langjährigen CDU-Fraktionschef und Bankdirektor Klaus Landowsky entgegengenommen wurden. Damit hatte er gegen parteiinterne Verhaltensregeln verstoßen, die die Union 1986 unter dem Eindruck des damaligen schweren Skandals beschlossen hatte, formuliert vom Innensenator und Verfassungsrechtler Wilhelm Kewenig: „Wer ein öffentliches Amt bekleidet, darf keine Spenden entgegennehmen.“

Der Bauunternehmer Groth spendete mindestens seit Anfang der neunziger Jahre immer wieder an CDU und SPD, zeitweise auch an die FDP, aber ohne jemals in eine Spendenaffäre verwickelt zu sein. Darunter waren auch Großspenden, die veröffentlicht wurden.

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