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Der Angeklagte Mohmad K.musste sich wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten.

© Zinken/dpa

Amtsgericht Berlin-Tiergarten: Bekannter von Anis Amri zu drei Jahren Haft verurteilt

Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Bekannten des Attentäters Anis Amri zu knapp drei Jahren Haft wegen eines Messerangriffs verurteilt.

Im Fall des Berlin-Attentäters Anis Amri gibt es viele Ungereimtheiten und viel Streit. Gewissheit hatte nun ein Amtsgericht im Prozess gegen einen 30 Jahre alten Bekannten des Tunesiers. Mohmad K. und Anis Amri waren ein halbes Jahr vor dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche Komplizen einer Messerstecherei. Ein Streit im Drogen-Milieu sei der Auslöser gewesen. K. stach mit einem Messer auf einen gleichaltrigen Gegner ein. Für zwei Jahre und zehn Monate soll Mohmad K. hinter Gitter.

Als die Anklage gegen K. erhoben wurde, lag das Attentat, bei dem zwölf Menschen getötet wurden, drei Wochen zurück. Im Namen der Terrormiliz IS hatte Amri am 19. Dezember einen Truck in den Markt gesteuert. Auf der Flucht wurde der 24-jährige Islamist, der mehr als ein Dutzend Aliasnamen in Deutschland benutzt hatte und schon vor dem Attentat kriminell aufgefallen war, von italienischen Polizisten erschossen.

Mohmad K. nutzte sechs Identitäten

Auch Mohmad K. hatte in den drei Jahren, die er bereits in Deutschland ist, mindestens sechs verschiedene Identitäten benutzt. Der Name, mit dem er sich dem Gericht vorstellte, weicht von dem in der Anklageschrift ab. Er gebe die Vorwürfe zu, erklärte sein Verteidiger. „Seine Situation damals war sehr schwierig – er konsumierte Drogen, ihm drohte die Abschiebung.“ Wie Amri hatte er erfolglos Asyl beantragt. Wie Amri wurde er mehrfach straffällig, K. saß zeitweise auch in Haft.

Bei dem blutigen Streit zwischen zwei rivalisierenden Gruppen in der Bar ging es „wohl um Drogen“, sagte die Richterin. K. hatte sich zum möglichen Hintergrund nicht geäußert. Unwissend zeigte sich der Geschädigte Ahmet Z., derzeit wegen Raubes im Gefängnis. Z. bagatellisierte: „Er wollte mich nicht verletzen, es ist so passiert.“

Anis Amri soll bei der Messerstecherei – jede Seite drei Mann stark – mit einem Gummihammer zugeschlagen haben. Ob das zu Verletzungen führte, blieb offen. Sein Name fiel in den Ermittlungen. Warum konnte er nicht gestoppt werden? „Gewisse Erkenntnisse“ gab es nach Justizangaben. Für einen Haftbefehl habe es aber nicht gereicht. „Es gab keinen dringenden Tatverdacht. Die Zeugen äußerten sich erst nach dem Attentat.“ K. wurde wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

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