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Berlin: Amtsgericht Moabit: Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage: Hat die Ladendiebin sich am Detektiv vergriffen?

Nadia Blandia L. ist 23 Jahre alt, Medizinstudentin und sieht aus, als könne sie kein Wässerchen trüben.

Nadia Blandia L. ist 23 Jahre alt, Medizinstudentin und sieht aus, als könne sie kein Wässerchen trüben. Sie kann aber, und weil sie das ausgerechnet mit gestohlenen Badeperlen tun wollte, musste sie sich jetzt vor dem Amtsgericht Moabit verantworten. Die Anklage lautete sogar auf räuberischen Diebstahl. Denn Nadia L. soll dem Ladendetektiv, der sie nach der Tat festhalten wollte, in den Genitalbereich gegriffen und dabei auch noch eine Drehbewegung ausgeführt haben.

Am 23. März vergangenen Jahres beobachtete Matthias R., Detektiv der Drospa-Drogeriekette, wie Nadia L. im Verkaufsraum der Filiale in der Neuköllner Karl-Marx-Straße eine Handvoll Badeperlen in der Jackentasche verschwinden ließ. Als er den Überwachungsraum verließ, um die Diebin zu stellen, hatte diese schon die Straße erreicht. Er rannte ihr nach, hielt Nadia L. am Arm fest und forderte sie auf, mitzukommen. "Lass mich los, du Schwein! Hilfeee! Vergewaltigung!" schrie die Ertappte. Dabei soll sie das Geschlechtsorgan des Ladendetektivs gepackt und verdreht haben. Ein Wachmann, der vor der Tür eines benachbarten Bekleidungsgeschäfts stand, half Matthias R. dann, die Ladendiebin in die Räume des Drospa-Marktes zu bringen.

Nadia L. räumte vor Gericht zwar den Diebstahl, nicht aber die Körperverletzung ein. Der Ladendieb wolle ihr bloß etwas "anhängen", weil sie Widerstand geleistet habe, behauptete sie. Die Richterin glaubte der Angeklagten und behandelte den Ladendetektiv umgekehrt nach Meinung einiger Zuhörer so, als sei er der Angeklagte. So war dann auch weniger das Motiv des Diebstahls Kern der Verhandlung, sondern die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen. Dieser hatte die Griff-Attacke seinerzeit nicht bei der Polizei angezeigt.

"Stimmt es, dass Sie Frau L. gesagt haben, dass Sie ihr etwas anhängen wollen?", fragte die Richterin Matthias R. Der 25 Jahre alte Ladendetektiv verneinte diesen Vorwurf und machte geltend, dass er keinen Grund habe, etwas derartiges zu äußern. "Aber wie soll Frau L. mit der linken Hand an ihre Genitalien gefasst und sich dabei noch umgedreht haben?" Wie soll das gehen?"

"Damals ging das ganz gut", entgegnete Matthias R. ruhig. Der Wachmann des Bekleidungsgeschäftes hatte die Attacke der Angeklagten zwar nicht selbst beobachtet, war aber später von Matthias R. davon unterrichtet worden. Auch er war als Zeuge geladen.

"Hatten Sie nicht auch den Eindruck, dass Matthias R. Sie dazu bewegen wollte, dass Sie den Angriff bestätigen?" wollte Nadia L.s Verteidigerin wissen. "Das wäre ja eine Mutmaßung..."

Obwohl der Wachmann diese Version nicht bestätigte, als er - von der Richterin ermutigt - die Suggestivfrage beantwortete, glaubte die Richterin der Angeklagten mehr als Matthias R. Da half es auch nichts, dass dieser darauf hinwies, dass er im Laufe seiner mehrjährigen Tätigkeit immer korrekt gehandelt habe. Ganz anders die Angeklagte. Nadia L. stand bereits drei Mal wegen Diebstahlsdelikten unter Anklage und kam jedesmal ohne Strafe davon. So auch diesmal. Nachdem der Staatsanwalt auf die ursprüngliche Anklage verzichtete hatte, wurde sie von der Richterin lediglich mit einem Bußgeld von 800 Mark verwarnt.

Peter Murakami

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