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Berlin: Amtsgerichts-Urteil gegen Totalverweigerer wurde aufgehoben und auf Bewährungsstrafe reduziert

Das Berliner Landgericht hat am Dienstagabend einen Totalverweigerer in zweiter Instanz wegen Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Wie die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär am Mittwoch in Berlin mitteilte, änderte das Gericht damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten; es hatte gegen Christof Haug elf Monate Haft ohne Bewährung verhängt.

Das Berliner Landgericht hat am Dienstagabend einen Totalverweigerer in zweiter Instanz wegen Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Wie die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär am Mittwoch in Berlin mitteilte, änderte das Gericht damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten; es hatte gegen Christof Haug elf Monate Haft ohne Bewährung verhängt. Dagegen war der junge Mann in Berufung gegangen.

Aber auch gegen die Entscheidung des Landgerichtes wolle Haug in Revision gehen, hieß es. Seiner Ansicht nach stellt die Wehrpflicht einen "massiven" Eingriff in die Persönlichkeits- und Grundrechte dar und sei deshalb nicht verfassungskonform. Haugs Antrag auf Wehrdienstverweigerung wurde im Januar 1996 abgelehnt. Er weigerte sich, seinem Einberufungsbefehl zu folgen und wurde schließlich von Feldjägern in die ihm zugeteilte Kaserne gebracht, wo er allerdings jegliche Befehle verweigerte.

epd

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