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Eine Verwaltungsbeamte sitzt hinter Aktenstapeln. Kaum irgendwo verdient der öffentliche Dienst so schlecht wie in Berlin.

© Armin Weigel/dpa

Andere Bundesländer hatten widersprochen: Berlin will die Hauptstadtzulage gegen Widerstand durchdrücken

Der Senat will die Hauptstadtzulage nicht antasten. Doch die Mehrheit der Bundesländer ist gegen den Berlin-Bonus für öffentlich Bedienstete.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Berliner Senat will die Hauptstadtzulage für etwa 130 000 Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nicht rückgängig machen, obwohl die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) diese außertarifliche Zulage für große Teile der Berliner Landesverwaltung strikt ablehnt.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sicherte, wie jetzt bekannt wurde, bereits am Mittwoch in einem Gespräch mit dem Vorstand des Berliner Beamtenbunds zu, dass „sich keiner von der Zulage verabschieden“ wolle.

Es geht um 150 Euro brutto monatlich, die ab November dieses Jahres mindestens fünf Jahre gezahlt werden sollen. Bezugsberechtigt sind alle Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 (rund 5 300 Euro) und die Angestellten des unmittelbaren Landesdienstes, der Kita-Eigenbetriebe und der sogenannten LHO-Betriebe bis einschließlich der Tarifgruppe E 13 (rund 5 800 Euro). Der Betrag wird mit dem Gehalt bezahlt oder es gibt eine BVG-Monatskarte plus Aufstockungsbetrag aufs Konto.

Müller vertrat gegenüber dem Beamtenbund auch die optimistische Einschätzung, dass der Verbleib des Landes Berlin in der TdL nicht zur Disposition stehe – auch wenn der Senat das ablehnende Votum der meisten Bundesländer gegen die Hauptstadtzulage ignorieren sollte.

Was sehr wahrscheinlich ist, denn Vertreter der Regierungsfraktionen SPD, Linke und Grüne verständigten sich am Donnerstag in einer informellen Runde, den Gehaltsbonus nicht anzutasten. Möglicherweise werden sich die Führungsleute der drei Fraktionen schon in der nächsten Woche offiziell festlegen. Darauf muss die TdL dann reagieren.

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Die Finanzverwaltung des Senats kommentierte das Geschehen bisher nicht. Die Sprecherin der Behörde, Eva Henkel, verwies auf die laufenden Gespräche, in die auch die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes einbezogen sind. Behördenintern stoppte die Finanzverwaltung allerdings die laufenden Vorbereitungen für die Auszahlung der Hauptstadtzulage.

Das angekündigte Merkblatt für die Beschäftigten und ein Erklärungsformular werden vorerst nicht versandt. Auch wird die angekündigte Intranetseite zunächst nicht freigeschaltet.

Rot-Rot-Grün will Beschluss nicht rückgängig machen

Der Beamtenbund erwartet nun eine Lösung des Problems, ohne die Mitgliedschaft in der TdL zu gefährden. Die Zulage für die Beamten ist übrigens schon in trockenen Tüchern. Anfang Juni hatte das Abgeordnetenhaus eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes „in der Überleitungsfassung für Berlin“ beschlossen und damit die „nicht ruhegehaltsfähige monatliche Zulage“ rechtlich verankert.

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Natürlich könnte man dies rückgängig machen, aber das will Rot-Rot-Grün nicht. Für die Tarifbeschäftigten müssen aber noch Gespräche mit der Gewerkschaft Verdi geführt werden, die sich „hinsichtlich der konkreten Umsetzung“ der Zulage verhandlungsbereit zeigt. Verdi bietet an, über die Hauptstadtzulage für die Angestellten einen eigenen Tarifvertrag abzuschließen oder den geltenden Tarifvertrag zu ergänzen.

Gleichwohl spricht der Verdi-Landesbezirksleiter Frank Wolf von einer schwierigen Lage. Dem Vernehmen nach wurden im Vorfeld bereits alle tarifrechtlichen Möglichkeiten durchgetestet, um die TdL doch noch ins Boot zu holen. Ohne positives Ergebnis. Es sei aber dringlich, die Bezahlung der Berliner Landesbeschäftigten zu verbessern, sagt Wolf.

Zulage soll öffentlichen Dienst in Berlin attraktiver machen

Die Hauptstadtzulage sei ein Baustein, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Wobei sich das Vergütungsniveau der Berliner Verwaltungsangestellten schon seit Ende 2017 weitgehend auf dem Niveau der anderen Bundesländer bewegt. Die Besoldungsangleichung für die Beamten in Berlin soll bis Ende 2021 erfolgen.

Dies ist das Ergebnis eines langen, zähen Aufholprozesses. Als Berlin in einer schlimmen Haushaltsnotlage steckte, vereinbarte der rot-rote Senat 2003 unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) mit den Gewerkschaften einen „Solidarpakt“ für den öffentlichen Dienst, der mit heftigen Gehaltseinbußen verbunden war.

Berlin war schon einmal raus aus der Tarifgemeinschaft

Das war nur möglich, weil Berlin 1994 nach einem Streit um die Bezahlung der Verwaltungsmitarbeiter im Ostteil der Stadt aus der Tarifgemeinschaft geworfen wurde. Seitdem war der Senat frei in der Tarifgestaltung, meistens zulasten der Beschäftigten. Erst 2013 wurde Berlin wieder in die TdL aufgenommen, die 1949 als Arbeitgebervereinigung der öffentlichen Hand gegründet wurde.

„Das Land kann als TdL-Mitglied wieder unmittelbar Einfluss auf die Tarifabschlüsse nehmen“, sagte der damalige Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) nach der Wiederaufnahme.

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