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Berlin: Angeklagter Kirchenstörer erlitt Schwächeanfall im Gericht

Der notorische Kirchenstörer Andreas Roy beschäftigt seit gestern erneut das Amtsgericht. Diesmal geht es um eine Randale bei der ZDF-Show „Wetten, dass …?

Der notorische Kirchenstörer Andreas Roy beschäftigt seit gestern erneut das Amtsgericht. Diesmal geht es um eine Randale bei der ZDF-Show „Wetten, dass …?“ Wie auch in früheren Prozessen wollte sich Roy weitschweifig über seine religiöse Haltung äußern. Der Richter aber untersagte dem Bibelfanatiker „nicht zur Sache gehörende Pamphlete auf niedrigem Niveau“. Nach einem knapp einstündigen Streit klagte der 47-jährige Roy dann über „Schmerzen in der linken Seite“ und Übelkeit. Ein in den Gerichtssaal gerufener Arzt ließ den schwergewichtigen Angeklagten mit einem Notarztwagen ins Krankenhaus bringen.

Das Gericht hofft, dass der Prozess am 1. September fortgesetzt werden kann. Dem mehrfach wegen Störaktionen vorbestraften Roy werden in dem Verfahren Hausfriedensbruch und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Am 2. Oktober 2004 war es ihm gelungen, während der Live-Übertragung von „Wetten, dass …?“ aus Berlin von den Rängen des Velodroms zu brüllen. Roy soll auch Flugblätter geworfen, Moderator Thomas Gottschalk beschimpft und am Ende einen Angestellten eines Sicherheitsdienstes leicht im Gesicht verletzt haben. Gottschalk selbst hatte keine Anzeige erstattet und wird auch nicht als Zeuge erwartet. K. G.

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