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Anhörung im Innenausschuss: Asylbewerber warten weiter auf Freizügigkeit

Geduldete und Asylsuchende in Berlin und Brandenburg dürfen auch weiterhin ihren Landkreis oder ihr Bundesland nicht verlassen, ohne mit einer Haft- oder Geldstrafe zu rechnen.

Menschenrechtler und Betroffene sind vom Ergebnis einer Anhörung im Innenausschuss enttäuscht: Zwar befürwortete Innensenator Ehrhart Körting (SPD), dass die umstrittene Residenzpflicht zwischen Berlin und Brandenburg aufgehoben wird. Doch vor einem entsprechenden Abkommen müssten noch weitere rechtliche Prüfungen abgewartet werden, sagte er am Montag. Dabei berief er sich auf formale Vorbehalte des Bundesinnenministeriums in einem Bericht.

Laut Gesetz brauchen Asylbewerber eine behördliche Erlaubnis, wenn sie den ihnen zugewiesenen Landkreis verlassen wollen, etwa um an Gottesdiensten oder Sprachkursen teilzunehmen. Die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram bezeichnet Körtings Haltung als „Hinhaltetaktik“. Der Prüfauftrag liege ihm seit November vor. Auch Georg Classen, Sozialrechtsexperte des Flüchtlingsrats Berlin, ist enttäuscht: „Wir hatten erwartet, dass nach den positiven Signalen aus Brandenburg zügig gehandelt wird.“ Bereits in der Koalitionsvereinbarung von 2001 hatte der rot-rote Senat beschlossen, sich für eine großzügigere Handhabung des Aufenthaltsbereichs von Asylbewerbern einzusetzen. fat

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