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Berlin: Anklage gegen Bahner nach Zugunfall

15-Jährige vor einem Jahr in Wünsdorf getötet

Von Sandra Dassler

Wünsdorf - Die 15-jährige Berlinerin starb am 6. Dezember 2010, als sie auf einem nur zwei Meter breiten Bahnsteig des Bahnhofs Wünsdorf strauchelte und von einem Zug erfasst wurde. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage gegen eine Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Der 48-Jährige soll vergessen haben, das Zugangstor zum Bahnsteig zu schließen.

„Es gibt eine Bedienungsanweisung für diesen Bahnhof“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel: „Danach dürfen sich bei Zugdurchfahrten keine Reisenden auf dem Bahnsteig aufhalten.“ An jenem Dezemberabend hatte der Fahrdienstleiter – so die Anklage – die offene Tür nicht bemerkt.

Die 15-Jährige und ein weiterer Reisender warteten auf ihren verspäteten Zug nach Berlin, als ein anderer Zug mit 120 Stundenkilometer durchfuhr. Dadurch soll sich das Mädchen so erschrocken haben, dass sie einen Schritt rückwärts machte und von einem auf der anderen Bahnsteigseite fahrenden Expresszug erfasst und getötet wurde.

Die Mutter des Mädchens hatte schwere Vorwürfe gegen die Bahn erhoben. Die Staatsanwaltschaft konnte aber keine Verantwortung des Unternehmens feststellen, obwohl sie nach eigenen Angaben die baulichen Gegebenheiten und die Sicherheit auf dem Bahnsteig intensiv untersucht hat. So wird sich wohl erst während des Prozesses am Amtsgericht Zossen herausstellen, ob die „Bedienungsanweisung“ für den Bahnhof ansonsten immer durch die Bediensteten eingehalten wird. Wenn sich beispielsweise bereits Personen auf dem Bahnsteig befinden, besagt die Vorschrift, dass diese über Lautsprecher zum Verlassen des Bahnsteigs aufgefordert werden müssen, sagte ein Sprecher. Aber auch eine solche Durchsage habe es an diesem Abend nicht gegeben. Möglicherweise hätte das Mädchen sich dann nicht so heftig erschrocken. Sandra Dassler

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