zum Hauptinhalt

Berlin: Anklage: Senatoren gefährdeten Landesvermögen

Staatsanwalt sieht in Tempodrom-Affäre keine Zweifel mehr an der Schuld von Strieder und Sarrazin. Deren Anwälte widersprechen

Ist eine „schadensgleiche Vermögensgefährdung“ das Gleiche wie ein Vermögensschaden? Die gerichtliche Antwort auf diese Frage könnte eines Tages darüber entscheiden, ob Peter Strieder und Thilo Sarrazin (beide SPD) für ihre Zustimmung zu einer Millionenhilfe für das Tempodrom wegen Untreue verurteilt werden.

Der Vorwurf der schadensgleichen Gefährdung des Berliner Landesvermögens steht im Zentrum der 103-seitigen Anklageschrift gegen den Finanzsenator und den zurückgetretenen Stadtentwicklungssenator, die dem Tagesspiegel vorliegt.

Die Staatsanwaltschaft lässt in der Anklage keinen Zweifel daran, dass sie die obige Eingangsfrage mit einem deutlichen „Ja“ beantwortet. Für die Ermittler steht zweifelsfrei fest, dass Strieder und Sarrazin im Herbst 2002 ihre Aufsichtspflicht über das Berliner Landesvermögen verletzt haben, als sie einem 1,74-Millionen-Euro-Zuschuss der landeseigenen Investitionsbank IBB für den Tempodrom-Neubau zustimmten, der teurer als geplant wurde. Das Geld hätte, wie ein ähnlicher Zuschuss ein Jahr zuvor, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vom Parlament genehmigt werden müssen – worauf die Senatoren den Ermittlern zufolge aber vorsätzlich verzichteten, weil sie eine Ablehnung befürchteten.

Was den Fall juristisch so kontrovers macht, ist Folgendes: Ursprünglich sollte die IBB-Zahlung indirekt auf den Landeshaushalt angerechnet werden, indem die Summe vom so genannten Bankbeitrag abgezogen wird, den die Bank dem Land zahlen wollte und der für das Schul- und Sportstättenprogramm vorgesehen war. Da der Ertrag der Bank aber hinter den Erwartungen zurückblieb, kam es nie zu der Zahlung – also machte sich der 1,74-Millionen-Euro-Zuschuss nicht im Haushalt bemerkbar.

Für die Staatsanwaltschaft reicht alleine das Vorhaben, um in der als Sponsoring deklarierten Zahlung einen Schaden für das Land zu sehen. Dem widerspricht die Verteidigung von Strieder und Sarrazin: Sie sieht gerade keinen Schaden, beharrt darauf, Bank und Land seien zwei getrennte Systeme und Bankmittel eben keine Haushaltsmittel. Die Anwälte der beiden Politiker finden die Anklageschrift schlicht „unsäglich“, wie Strieders Verteidiger Alexander Ignor sagt. Außerdem rechtfertigt die Verteidigung Strieders und Sarrazins Vorgehen damit, dass das finanziell angeschlagene Tempodrom dank der Rettungsaktion zumindest vorübergehend vor einer Insolvenz gerettet werden konnte.

Die Staatsanwaltschaft hat hingegen keine Zweifel an ihrer Sicht der Dinge und führt unter Berufung auf 21 Zeugen und 266 Dokumente akribisch aus, was sie den beiden Sozialdemokraten vorwirft. Der Drahtzieher ist nach Ansicht der Ermittler Peter Strieder, der im April wegen der Affäre alle politischen Ämter niederlegte. Er hat das Tempodrom von Anfang an gefördert und bat seinen erst 2002 ins Amt gekommenen Kollegen Sarrazin, der Millionenhilfe zuzustimmen.

Die beiden kamen nach Ansicht der Staatsanwälte überein, das Geld nicht direkt aus Haushaltsmitteln zu zahlen und eine laut Anklage von der Berliner Landesverfassung vorgeschriebene Behandlung des Themas im Parlament zu verhindern. Stattdessen vereinbarten die beiden Politiker laut Anklage, die landeseigene Bank zur Zahlung zu veranlassen, in deren Förderausschuss sie saßen. Erschwerend kommt für die Staatsanwaltschaft hinzu, dass zu diesem Zeitpunkt die Finanzlage des Tempodroms so unklar war, dass niemand absehen konnte, ob die Zahlung das Unternehmen – das im Frühling 2004 tatsächlich Insolvenz anmeldete – dauerhaft retten würde.

Nun muss das Landgericht darüber befinden, ob die Anklageschrift formaljuristisch zulässig ist und ob ein Verfahren eröffnet wird. Eine Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false