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Der Anwalt von Georg Friedrich Prinz von Preußen erklärte, die historischen Sammlungen sollen in Museen erhalten bleiben.

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Update

Ansprüche auf Schlösser und Kunstwerke: Sammlungen in Museen sollen laut Hohenzollern-Anwalt erhalten bleiben

Der Preußenprinz lässt widersprechen: Die Sammlungen in Museen sollen für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. Zuvor kritisierte Woidke die Forderungen.

Georg Friedrich Prinz von Preußen, der 43-jährige Chef des Hauses Hohenzollern, will das alles nicht so stehen lassen. Er äußerte sich am Montag erstmals zu seinen umstrittenen Forderungen nach Tausenden Kunstwerken aus öffentlichen Museen der Hauptstadtregion. Genauer: Er ließ äußern. Und es gab eine Wortmeldung der anderen Seite, nämlich von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), der eine Herausgabe von bedeutenden Kunstwerken und ein Wohnrecht von Hohenzollern in Schlössern der früheren Preußenkönige strikt ausschloss. Brandenburg ist neben dem Bund und Berlin Träger der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg.

„Ganz klar: Schloss Cecilienhof oder Schloss Lindstedt sind keine Wohngebäude. Auch nicht für die Hohenzollern. Weder kostenlos noch gegen Bezahlung“, sagte Woidke dem Tagesspiegel. „Das Land Brandenburg achtet darauf, dass die Schlösser öffentlich zugänglich sind und bleiben.“ Es seien „Volksschlösser“. Und: „Selbstverständlich müssen auch künftig wichtige Kunstgegenstände der öffentlichen Hand öffentlich zugänglich sein“.

Wie berichtet, laufen bereits seit 2014 Geheimverhandlungen der öffentlichen Hand mit dem von Georg Friedrich Prinz von Preußen geführten Haus Hohenzollern über die Eigentumsverhältnisse an Kunstwerken früherer Könige und Kaiser. „Ich hoffe, es gibt eine gütliche Einigung“, sagte Woidke. „Notfalls müssen die Gerichte entscheiden.“

Anwalt: Haus trägt „seiner historischen Verantwortung und Aufgabe Rechnung"

Georg Friedrich Prinz von Preußen hatte noch vergangenen Freitag nichts sagen wollen. Zuvor war eine Tagesspiegel-Anfrage im Zuge der Recherchen war vom Haus Hohenzollern unter Verweis auf die laufenden Gespräche nicht beantwortet worden. Doch jetzt meldete sich das Haus Hohenzollern zu Wort. Und zwar mit einer Erklärung, die sein Berliner Rechtsanwalt Markus Hennig am Montag herausgab. Dort liest man, dass das Haus „seiner historischen Verantwortung und Aufgabe Rechnung trägt“, es sei daher das „primäre Ziel“, „die Sammlungen in den bestehenden Museen zu erhalten und der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich zu machen“.

Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg, meldete sich nach den Forderungen der Hohenzollern nun zu Wort.
Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg, meldete sich nach den Forderungen der Hohenzollern nun zu Wort.

© ZB

Es folgt der Hinweis, dass das Haus seit Jahrzehnten und bis heute als der größte Leihgeber der preußischen Schlösserverwaltungen und Stiftungen gilt. Und die Kündigung von Leihverträgen? Keine Aussage. Wie berichtet, fordern die Hohenzollern in den Verhandlungen teils national bedeutsame Kunstwerke vor allem aus dem früheren Bestand des einstigen Berliner Hohenzollernmuseums, die man für Familienbesitz hält. „Selbst wenn das Haus Hohenzollern auf Herausgabe aller fraglichen Objekte bestehen würde, wäre davon nur ein sehr kleiner Teil der Bestände betroffen“, heißt es dazu. „Diese Absicht besteht aber gar nicht.“ Spekulationen über eine drohende Schließung von Schlössern seien Unfug.

Es fehlt eine Erklärung zum geforderten Schloss-Wohnrecht

Allerdings findet sich in der allgemeinen Erklärung kein Wort zum geforderten Wohnrecht im Schloss Cecilienhof, Lindstedt oder der Villa Liegnitz. Und dass das Haus Hohenzollern alle bedeutenden Exponate in den öffentlichen Museen lassen würde, wird auch nicht garantiert. Im Jahr 2017 hatte der Prinz Stücke aus dem Familienbesitz in London versteigern lassen, was Befürchtungen nährt. Verwiesen wird darauf, „dass die Eigentums- und Besitzlage von betroffenen Vermögensgegenständen aus dem Privatbesitz der preußischen Königsfamilie in Museen und Depots seit Jahrzehnten ungeklärt ist“.

Auch nach Ansicht staatlicher Stellen gehe es „um eine möglichst einvernehmliche Gesamtregelung“, wie sie etwa das Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz aus dem Jahr 1994 vorsehe: „Insofern handelt es sich also um normale zivilrechtliche Ansprüche, wie diese bereits durch Tausende von Bundesbürgern in West und Ost nach der Wiedervereinigung geltend gemacht worden sind.“ Die öffentliche Hand lehnt die Maximalforderungen – auch nach „Mitwirkungsrechten“ bei der Darstellung der Hohenzollern in den Museen – ab.

Man sei „daran interessiert, eine museale Präsentation auf hohem fachlichem Niveau sicherzustellen“, so der Anwalt. Darüberhinaus werde man „auch weiterhin wissenschaftliche Bemühungen unterstützen, die sich der preußischen Geschichte in Gänze widmen“. Dies habe „Georg Friedrich Prinz von Preußen als Chef des Hauses wiederholt und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.“ Eine Erklärung, die neue Fragen aufwirft.

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