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Der Angeklagte hatte Werbeplakate durch Anti-Nazi-Parolen ersetzt.

© Hannibal dpa/lbn

Anti-Nazi-Plakate: Prozess wegen Adbusting gegen Auflagen eingestellt

Ein 35-Jähriger hatte offenbar Werbeposter durch Schilder mit Parolen gegen Nazis ersetzt. Das Verfahren wurde eingestellt - gegen gemeinnützige Arbeit.

Der Angeklagte fand es albern, dass ein paar Plakate zu Ermittlungen führen, die Polizei betrieb recht großen Aufwand: Einem 35-Jährigen flatterte schließlich ein Strafbefehl ins Haus. 3000 Euro Strafe – 200 Tagessätze zu je 15 Euro – sollte er zahlen. Als mutmaßlicher Dieb und wegen Sachbeschädigung.

Jetzt muss der Mann, der Werbeplakate in „Wall“-Schaukästen aus Protest ausgetauscht und durch eigene mit Botschaften wie „Nazis essen heimlich Falafel“ ausgetauscht haben soll, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten oder eine Auflage von 1200 Euro zahlen. Dann wird das Verfahren eingestellt.

Es ging um sogenanntes Adbusting. Es bedeutet veränderte Werbung und gilt als Protestform. S. soll im April 2016 und im September 2017 mehrere Plakate heimlich aus Schaukästen genommen und ausgetauscht haben. So war dann zu lesen: „Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm, der Nazi macht es andersrum!“ In einem anderen Fall soll S. an der Tiergartenstraße ein Plakat durch ein eigenes mit der Aufschrift „#mimimimimi“ und „#Satiredarfalles“ ersetzt haben.

Der Angeklagte, ein Wirtschaftswissenschaftler, der damals ein Zimmer in einer WG in Berlin hatte und heute in Marburg lebt, schwieg zu den Vorwürfen. Ein Polizist sagte als Zeuge, bei einer Durchsuchung hätten er und seine Kollegen zwischen 600 und 800 Plakate gefunden, die vermutlich aus Werbeschaukästen stammten.

Verteidiger rügte die Durchsuchung in 2018

„Außerdem fanden wir in seinem Zimmer diverse Schablonen für Plakate, die stattdessen angebracht wurden.“ Die Schablonen seien dem nun Angeklagten sehr wichtig gewesen. Zu den Vorwürfen schwieg S. auch damals.

Der Verteidiger rügte die Durchsuchung im Mai 2018. Die Maßnahme, zu der es nach einem Amtshilfeersuchen aus Hamburg kam, sei angesichts der „geringen Schwere der Tat unverhältnismäßig“. Die Anklägerin konterte: „Es ging schon um schweren Diebstahl.“ Nach Diskussionen um weitere Zeugen dann plötzlich die Einigung: Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen.

Es bleibt offen, wer die Plakate austauschte. S. ging mit einem Lächeln. Er werde die 120 Stunden nehmen und gemeinnützig arbeiten.

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