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Berlin: Anwalt: Weitere Geständnisse wird es nicht geben

Charité-Krankenschwester soll „zu sich finden“ Nachbarn wollen Kontakt halten

Es seien „sehr lange Gespräche“ gewesen, die er mit der Krankenschwester Irene B. geführt hat, sagt Mirko Röder. Er ist ihr Rechtsanwalt und war am vergangenen Freitag und gestern im Frauengefängnis, um die 54-Jährige zu besuchen. Zu klären gab es einiges, schließlich lautete der Haftbefehl auf zweifachen Mord. „Sie wird zunächst einmal keine weiteren Einlassungen machen, solange wir keine Akteneinsicht haben“, berichtet Röder.

Wie berichtet, steht die Krankenschwester in Verdacht, mindestens zwei unheilbar schwerkranke Patienten (62 und 77 Jahre) auf der kardiologischen Intensivstation der Charité getötet zu haben – durch eine Überdosis an Medikamenten. „Meine Mandantin hat aus wirklichem Mitleid gehandelt“, betont er. Das sagte sie dann auch in der letzten Vernehmung aus. Sie bestreitet jedoch, weitere Patienten umgebracht zu haben. Doch die Ermittler werfen Irene B. vor, aus „niederen Beweggründen“ gehandelt zu haben. Richter und Staatsanwaltschaft hegten Zweifel daran, dass sie aus Mitleid gehandelt habe, sagte ein Justizsprecher.

Die Charité hatte der Staatsanwaltschaft 15 Akten von Patienten gegeben, die in der Zeit, in der Irene B. Dienst hatte, gestorben sind. Deshalb möchte auch der Direktor der Klinik für Kardiologie, Gert Baumann, die Krankenschwester im Gefängnis besuchen. Um sie „zu einem umfassenden Geständnis zu bewegen, wie eine Charité-Sprecherin sagte. Der Besuchsantrag sei bei der Justiz bereits gestellt. „Sobald der Antrag hier eingeht, wird er genehmigt“, sagte ein Justizsprecher. Irene B.s Anwalt hält zwar ein Gespräch für sinnvoll, doch zu einem weiteren Geständnis werde es nicht kommen. „Meine Mandantin hat die beiden Taten gestanden. Alle weiteren Tatvorwürfe streitet sie ab.“

Ob Irene B. von den Patienten gebeten worden ist, dem Leiden ein Ende zu bereiten, dazu wollte sich der Verteidiger nicht äußern. Schließlich wird dieser Aspekt für die Verhandlung bedeutend sein. Als ihr Anwalt hat Röder die Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob Irene B. weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Doch wegen der Schwere der Tat und der zu erwartenden Strafe stehen die Chancen für eine Entlassung schlecht.

Er beschreibt Irene B. als „ausgesprochen seriöse und gefasste“ Frau. Sie sitzt in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in einer Einzelzelle und müsse „erst einmal zu sich finden“, schildert Röder. Dennoch sei sie sehr darum bemüht, dass „die Dinge richtig ausgearbeitet werden“.

Einige Nachbarn von Irene B. aus dem Reinickendorfer Mehrfamilienhaus kündigten dem Tagesspiegel gestern an, Irene B. ebenfalls sobald wie möglich besuchen zu wollen. Vor allem Helga Knauer wolle ihr „zeigen, dass wir zu ihr stehen“. Schließlich habe Irene B. ihr sehr geholfen: „Sie hat mich bei der Pflege meiner schwerkranken Schwester unterstützt“, sagt die Nachbarin. Regelmäßig seien die beiden ins Pflegeheim zu Helga Knauers Schwester gefahren. „Einmal fiel sie aus dem Bett. Wir lagen dann alle drei am Boden und weinten.“ Die schwerkranke Schwester wurde am 10. August beerdigt. Nur sechs Tage später soll Irene B. die erste Tat begangen haben. „Vielleicht ist ihr das Ganze zu nahegegangen“, überlegt die Nachbarin.

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